Jahrgang 
1929
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3 bis 5 Uhr zu sprechen. Die Schule bittet die Eltern, in vorkommenden Fällen von der Einrichtung dieser Elternberatungssprechstunde auch im neuen Schuljahr Gebrauch zu machen.

Im Berichtsjahr 1928/29 wurden in Keihenuntersuchungen die sämtlichen Schülerinnen der beiden Sexten, Quarten, Obertertien, Untersekunden, der Obersekunda und der Unterprima untersucht. Der Gesundheits- und Ernährungszustand war fast durchweg gut zu nennen; glücklicherweise fanden sich nur bei sehr wenigen Schülerinnen Krankheitserscheinungen, die ärztliche Behandlung notwendig machten. Von diesen Schäden wurde den Eltern schriftlich oder auch mündlich durch die Schulschwester Mit- teilung gemacht und, da die Schulärzte nicht behandeln dürfen, der Weg zur Abhilfe gezeigt. Mehrere Schülerinnen mußten wegen ihrer sehr schlechten Haltung, wegen einer Anlage zur Wirbelsäulenver- krümmung dem orthopädischen Facharzt zur Behandlung überwiesen werden; einige bedürfen einer allgemeinen Kräftigung, wie sie durch Ferienerholungskuren zu erreichen ist. Recht hoch ist die Zahl der kurzsichtigen Schülerinnen= 24%!

Der gute Gesundheitszustand zeigte sich auch darin, daß die Schulversäumnisse das übliche Maß nicht überschritten. Nach Weihnachten allerdings machte sich, begünstigt durch die übermäßige Kälte, die Grippe sehr geltend; Mitte Februar fehlten von 444 Schülerinnen für mehrere Tage nahe- zu 100 an Grippe erkrankte Schülerinnen.

Im vergangenen Jahr waren wie bei allen andern Ktädtischen Schulen alle Schülerinnen und Lehrkräfte der Anstalt gegen Unfall versichert. Der Magistrat der Stadt Wiesbaden trug die gesamten Kosten der Versicherung für alle Schüler und Lehrer. Der Vertrag ist mit der Frankfurter Allge- meinen Versicherungs A.-G. abgeschlossen. Bei vorkommenden Unfällen müssen die Eltern, falls sie Mitglied einer Krankenkasse sind, sofort dieser Krankenkasse Anzeige erstatten und eine ent- sprechende Bemerkung in die Unfallschaden-Anzeige für die Schulbesuchsversicherung aufnehmen. Diese Anzeige, für die Formulare in der Schule zu haben sind, ist möglichst bald dem Direktor vor- zulegen. Im Berichtsjahre wurden 18 Unfälle gemeldet. Ein Beinbruch einer Lehrerin erforderte für die Heilung mehrere Monate. Die Unfälle, die die Schülerinnen trafen, waren alle, von einem Arm- bruch abgesehen, leichterer Natur. Beim Turnen fanden nur leichtere Unfälle statt.

h) Schülerinnenselbstverwaltung und Schülerinnenvereine.

In sämtlichen Klassen übte eine Schülerin das Amt der Vertrauensschülerin aus. Neben ihr waren im Sinne der ministeriellen Vorschriften und der Schülerinnenselbstverwaltung mehrere Schüler- innen mit anderen Obliegenheiten betraut.

Die an unserer Anstalt unter Leitung von Fräulein Studienrat Heßler bestehende Schulgruppe des Vereins für das Deutschtum im Ausland umfaßte auch in diesem Schuljahre die meisten unserer Schülerinnen. Einzelne von ihnen hatten Gelegenheit, die von den Mitgliedern gern gelesenen Wies- badener V. D. A. Monatsblätter durch Reiseschilderungen und selbstausgedachte Silbenrätsel zu unter- stützen. Innerhalb der Schulgruppe wie auch im Unterricht wird die Teilnahme an dem Schicksal der 32 Millionen Grenzlands- und Auslandsdeutschen, der Gedanke der deutschen Volksgemeinschaft über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus wachgehalten.

) Schulgeldsatz und Hilfsbücherei.

Im Berichtsjahre betrug wie bei den Staatlichen Anstalten das Schulgeld 200, Mk. Dazu wurde von auswärtigen Schülerinnen ein Zuschlag vnn 25%O% erhoben. Für die sogenannten Ge- schwisterermäßigungen, für Ermäßigungen und Erlaß des Schulgeldes für begabte Schülerinnen und für Ergänzung der Hilfsbücherei standen 20% des gesamten Schulgeldes zur Verfügung.

Die Geschwisterermäßigungen verringern das Schulgeld für das zweite Kind des gleichen Er- ziehungsberechtigten, das eine öffentliche oder private, mittlere, höhere Fach- oder Hochschule besucht, um 25%, das Schulgeld für das dritte Kind um 50% und machen das vierte und jedes weitere Kind schulgeldfrei; demgemäß zahlen Einheimische für das erste Kind 200, Mk., für das zweite 150, Mk., für das dritte 100, Mk., Auswärtige für das erste Kind 250, Mk., für das zweite 192, Mk., für das dritte 125, Mk. 3

Auf Antrag der Schule wurden vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung aus Mitteln, die vom Reichsministerium des Innern zur Verfügung gestellt waren, zwei begabten Schülerinnen Erziehungsbeihilfen von je 600, Mk. gewährt, einer dritten begabten Schülerin eine Er- ziehungsbeihilfe von 500, Mk. Durch die Berufsberatungsstelle am Arbeitsamt Wiesbaden erhielten mehrere Schülerinnen, insbesondere Kriegerwaisen, Erziehungsbeihilfen.