17.
20.
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November 1912.
Dezember 1912.
Januar 1913.
Januar 1913.
Januar 1913.
Januar 1913.
Februar 1913.
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Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugend- literatur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. T. Johannesson „Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können Dieser Erlals ist in den Jahresberichten der höheren Lehranstalten
zum Apdruck zu bringen. Auch bei anderen sich bietenden Gelegen- heiten empfiehlt es sich, die Offentlichkeit auf den Schaden minder- wertiger und den Nutzen bildender und fördernder Erzeugnisse der Literatur und Kunst immer wieder aufmerksam zu machen und dadurch für die Mitarbeit an der geistigen und sittlichen Förderung unserer Jugend zu gewinnen.
In Vertretung
Unterschrift.
An die Königlichen Provinzial-Schulkollegien(Cassel).
Der Herr Minister hat 400 Mark für die Fortführung der wissenschaft- lichen Schülerübungen bewilligt.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium schenkt der Anstalt die UÜpersichtskarte der Preuſsisch-Hessischen Staatsbahnen.
Die Ferienordnung für 1913/14 wird mitgeteilt
Der Herr Minister bestimmt, dals künftighin Unterprimaner, welche die Schule verlassen, nach anderthalbjährigem Besuch der Klasse die Reife für OI zugesprochen werden kann, ohne dals es eines Nach- weises über die beabsichtigte Verwendung des Zeugnisses bedarf. Doch darf die Reife nur zuerkannt werden, wenn die Unterlagen für die Ver- setzung in die OI gegeben sind. In gleicher Weise ist zu verfahren bei Zuerkennung der Reife für die Ul nach anderthalbjährigem Besuch der OII.
Seine Majestät der Kaiser verleiht Wislicenus,„Deutschlands See- macht“ und Bohrdt.„Deutsche Schiffahrt in Wort und Bild“ als Prämie anlälslich seines Geburtstages.
Der Herr Minister überweist Büchmann.„Geflügelte Worte- als Geschenk der Haude- und Spenerschen Buchhandlung. Berlin, für einen Schüler.
Nach dem Ministerial-Erlaſs vom 5. 2. 13 ist am 10. Mär⸗z d. JS. eine Jahrhundertfeier unter Ausfall des Unterrichts zu veranstalten.


