Jahrgang 
1910
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16./10. 09. S. 12809.

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Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muls der Bewerber angeben, wo er sich wührend ihrer aufgehalten hat, und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.

Für Beamte tritt bezüglich der Zeit der Beamtenstellung das Zeugnis der vorgesetzten Dienstbehörde an die Stelle desjenigen der Ortsbehörde.

Die Führungszeugnisse müssen genau die Zeit(von Tag zu Tag) erkennen lassen, auf welche sie sich beziehen.

Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Ausstellung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungskommission. Beglaubigte Abschriften genügen

nicht. Zu§ 85 Ziffer 5 a. Auſserdem ist sofern nicht die Zu lassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird das

Schulzeugnis, durch welches die wissenschaftliche Befähigung nach- gewiesen werden soll, der Meldung beizufügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der im§ 91 Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(S. 256) der W.-O. auszu- stellendes besonderes Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst. Dieses Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die er- wähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzu-

geben sind. Unterschrift.

Der Herr Minister macht darauf aufmerksam, dals Osterabiturienten, die das Maschinenbaufach studieren wollen, am besten zunächst ein Halbjahr praktisch arbeiten und erst zu Beginn des Wintersemesters sich immatrikulieren lassen, zumal der akademische Lehrplan im grossen ganzen auf den Anfang im Wintersemester berechnet ist. Das zweite Halbjahr der Werkstättentätigkeit kann dann in den nachfolgenden grolsen Ferien abgeleistet werden.

Ein Herbstabiturient macht dagegen am besten zunächst das ganze praktische Jahr durch, bevor er anfängt zu studieren.

(Die betr. Verfügung ist im Klassenzimmer der 0I ausgehängt. Anm. der Direktion).