Jahrgang 
1908
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II. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Prima- berechtigt

8/ d

III.

IV.

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs-Sekretariat bei den Kaiserlichen Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).

Das Zeugnis der Reife für die Prima berechtigt

zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung.

zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen llochschule mit der Berechtigung, die Diplomprüfung abzulegen, ¹)

zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung,

zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung,

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischengut).

zum Eintritt als Apothekerlehrling mit nachfolgender Zulassung zur Prüfung als Apotheker.

Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst,

zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät,

zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Hochschulen und Bergakademien,

zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,

zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,

zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer.

zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden(mit Aus- nahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hutten- und Salinen- verwaltung und bei der Justizverwaltung,

zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs- ingenieur, sowie als technischer Bureaubeamter der allg. Bauverwaltung(Einj.-Freiw.-Zeugnis in Verbindung mit dem Abgangsprüfungszeugnis von einèr Baugewerkschule),

zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam,

zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee,

zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine,

zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

V. Das Zeugnis der Reife für die Sekunda berechtigt

zum Eintritt als Gehilfe für den subalternen Post- und Telegraphendienst mit nachfolgender Zulassung zur Postassistentenprüfung.

¹) Wegen Abänderung der gegenwärtig bestehenden Bestimmungen schweben Verhandlungen.