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2./2. 98.
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111. 98 P. S. C.
11. 98, P. S. C.
./12. 98. P. S. 10/1. 99. P. S.
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde.
. macht auf den archäologischen Ferienkursus in Bonn und Trier, sowie in
Berlin aufmerksam und erinnert an die Spielkurse in Bonn und Braunschweig, den neusprachlichen Kursus in Göttingen und Marburg, den naturwissen- schaftlichen in Frankfurt a. M. und endlich den Turnkursus in Bonn.
. warnt vor Drahtheftung in Büchern und Heften und empfiehlt Vorsicht. .hempfiehlt das Werk Güssfeld,„Nordlandsreise des Kaisers“, desgl.
Mahan,„Einfluls der Seemacht auf die Geschichte“.
teilt den Ministerialerlals betreffend den Leihverkehr der Königl. Bibliothek
in Berlin und der Universitätsbibliotheken mit den Bibliotheken der höheren Lehranstalten mit.
. macht bekannt, dals nach einem Erlals des Herrn Finanzministers(Central-
blatt 1898, Seite 314) die Abiturienten beim Eintritt in die Verwaltung der indirekten Steuern von der für die Supernumerare vorgeschriebenen Prüfung zu entbinden sind.
.warnt vor Unzuträglichkeiten beim Radfahren der Schüler und fordert zur
Vorsicht auf.
. übermittelt den Ministerialerlafs vom 20. Mai 1898, bpetreffend Anweisung
zur Verhütung der Ubertragung austeckender Augenkrankheiten, insbesondere der Körnerkrankheit bei Schülern.
setzt fest, dals die Abmeldung der austretenden Schüler spätestens am ersten Tage des Kalendervierteljahres, zu Ostern jedoch in der ersten Woche nach dem Schulschlusse erfolgen müsse, widrigenfalls noch das Schulgeld für das folgende Quartal anzufordern sei.
übersendet ein Ministerialreskript, das daran erinnert, dals Maschinenbau- beflissene vor Beginn des Studiums ein ganzes resp. ein halbes Jahr in einer Königlichen Eisenbahnwerkstätte als Eleven ausgebildet werden müssen.
.trifft Bestimmungen über die Prädikate der gewöhnlichen Schulzeugnisse. . macht auf den archäologischen Ferienkursus in Berlin vom 6.—14. Abril
1899, sowie auf den naturwissenschaftlichen Ferienkursus in Göttingen vom 10.— 22. April empfehlend aufmerksam.


