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Abmeldungen müssen stets vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen, widrigen- falls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; dieses beträgt 120 M. für das Jahr.
Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Prl. v. 23./11. 1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche müssen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres eingereicht werden.
Die Bedingungen, unter denen die Schule den Unterricht und ihren Anteil an der Erziehung der ihr anvertrauten Jugend übernimmt, sind in der von dem Lehrerkollegium in Ubereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften aufgestellten Schulordnung enthalten. Sämtliche Schüler, welche die Schule gegenwärtig besuchen, haben ein Exemplar dieser Schul- ordnung empfangen; neu eintretende Schüler erhalten dieselbe bei der Anmeldung. Durch Überweisung ihrer Söhne oder Mündel an die Anstalt erkenuen die Eltern oder deren Stell- vertreter diese Schulordnung für sich und ihre Mündel als verbindlich an; in Zweifelfällen wollen sie sich stets an den Unterzeichneten wenden.
Die amtliche Sprechstunde des Direktors ist täglich von 11— 12 Uhr morgens in seinem Amtszimmer, Eingang Luisenplatz 5.(1 Treppe hoch, rechts Nr. 17.)
Der Direktor: H. Breuer.


