Jahrgang 
1930
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1931 eingestellt zu werden wünschen, ihre Ammeldung in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1930 an- zubringen hätten. Näheres über die Dienstzeit als Offizieranwärter, den Gang der Ausbildung und über die Offizierlaufbahn enthält ein Merkblatt, das von den Bewerbern beim Reichswehrministerium, Königin- Augusta-Straße 38 42, angefordert werden kann. Vorbedingung für die Einstellung ist der Besitz des zum Universitätsstudium berechtigenden Reifezeugnisses einer Vollanstalt.

6. Ministerialerlaß vom 17. Januar 1930:

Schulwechselzwischen den Ländern: Schüler, die aus triftigen Gründen von einer höheren Lehranstalt eines Landes in eine höhere Lehranstalt eines anderen Landes übertreten, sollen hinsichtlich des Ubertritts nicht ungünstiger behandelt werden als diejenigen Schüler, die innerhalb eines Landes von einer höheren Schule in eine andere höhere Schule übertreten.

7. Ministerialerlaß vom 9. September 1926:

Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten. Die Wirtschaftsbeihilfe der Deutschen Studentenschaft hat den Einreichungstermin für Gesuche um Aufnahme in die Studien- stiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten, die im Sommersemester das akademische Studium beginnen wollen, auf den 1. November des vorhergehenden Jahres festgesetzt. In Frage kommen nur Bewerbungen von wissenschaftlich ausnahmsweise tüchtigen und begabten, menschlich wertvollen Abiturienten aller Stände, denen die Mittel zum Studium fehlen. Nur wirklich erstklassige Gesuche haben Aussicht auf Berücksichtigung durch die Studienstiftung.

Einreichung der Gesuche kann lediglich erfolgen durch die Schulleitungen der höheren Lehr- anstalten; Gesuchseinsendung auf anderem Wege ist zwecklos. Frühere Einsendung als zum letzten Termin ist dringend erwünscht. Zu spät einlaufende Gesuche werden unter keinen Umständen berück- sichtigt. Die Entscheidung über die Gesuche erfolgt voraussichtlich Anfang März.

Vordrucke für die Gesuche werden auf Anforderung von der Studienstiftung des Deutschen Volkes(Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft E. V.), Dresden-A. 24, Kaitzerstraße 2, an die höheren Lehranstalten übersandt.

VIII. An die Eltern unserer Schüler.

Ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Elternhaus und Schule ist heute mehr als je not- wendig. Die Eltern seien daher nachdrücklich auf die Sprechstunden der Lehrer hingewiesen. Der Unterzeichnete ist an allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags von 11 11 ¾ Uhr in seinem Amts- zimmer zu sprechen. Ein Verzeichnis der Sprechstunden des ganzen Kollegiums hängt im unteren Flur der Anstalt. Man wende sich zunächst um Auskunft an die Herren Fachlehrer und Klassenleiter, dann erst, wenn erforderlich, an den Direktor. Vorherige Anmeldung der Eltern durch den Schüler ist praktisch. So gern alle Auskünfte im Laufe des Schuljahres gegeben werden, ebenso unerwünscht, weil zwecklos, sind Anfragen über die Versetzung in den letzten sechs Wochen des Schuljahres. Die Eltern werden gebeten, sich regelmäßig die Hefte ihrer Söhne vorlegen zu lassen, damit sie zu jeder Zeit, über die schriftlichen Leistungen unterrichtet sind. Es wird aber darauf hingewiesen, daß bei der Fest- setzung der Prädikate die mündlichen Leistungen ganz bedeutend ins Gewicht fallen.

Wir empfehlen auch den Eltern dringend, die private Lektüre ihrer Söhne zu überwachen. Gerade in der heutigen Zeit macht sich auf dem Büchermarkt eine sehr bedenkliche Literatur breit, die durch Wort und Bild auf Geschmack und Sitte der Jugend verderblich wirken kann.