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Am 28. Februar und am 1. März fand die mündliche Reifeprüfung unter dem Vorsitze des Vizepräsidenten Herrn Dr. Sondag statt. Sämtliche 25 Prüflinge bestanden, davon fünf mit„Gut“ und zwei mit„Auszeichnung“
Am 14. März waren die Eltern der Untersekundaner zu einer Elternversammlung auf die Aula eingeladen worden. Sie leisteten der Einladung in stattlicher Zahl Folge. Nachdem zwei Primaner auf zwei Flügeln die Sonate von Mozart(Satz 1) gespielt hatten, sprach Herr Studienrat Sarnowski über die Erziehung in Schule und Elternhaus, wobei er sich bemühte, nicht so sehr bestimmte Ergebnisse herauszuarbeiten als vielmehr Anregungen zu einer Besprechung über dieses weite Thema- au geben. Seine Bemühungen waren erfolgreich: Es entspann sich eine sehr lebhafte Aussprache, an der sowohl die Eltern wie die Lehrer sich eifrig beteiligten, bei der zustimmende wie ablehnende Kußerungen zur Schulreform fielen, und von der man erst spät und freilich ohne Lösung der Fragen, aber doch angeregt und wohl auch befriedigt, auseinander ging.
Am 15. März fand die feierliche Entlassung der Abiturienten statt. Es war das erste Mal in der Geschichte der Anstalt, daß Schüler die Anstalt mit dem Zeugnis der Reife verließen, die nicht nach dem humanistischen Bildungsideal erzogen worden waren, d. h. das mit der Anstalt verbundene Reformrealgymnasium sandte zum ersten Male seine Reifeprüflinge ins Leben. Aus diesem Grunde hielt der Klassenleiter der Oberprima des Reformrealgymnasiums, Herr Studienrat Schnell, die Ab- schiedsrede. Darauf sprach von den Schülern Wilhelm Jung(O Lg). Zum Schlusse fügte auch der Unterzeichnete noch einige Worte des Abschieds und Glückwünsche für die fernere Entwicklung der Abiturienten hinzu und händigte den Reifeprüflingen die Zeugnisse aus. Die Feier wurde von Musik- und Gesangsvorträgen umrahmt.
Am Mittwoch, den 9. April, nach der dritten Stunde schloß das Schuljahr.
VII. Aus den Verfügungen der Behörden.
Ministerial-Erlaß vom 2. April 1929 Nr. U II Nr. 304 III weist darauf hin, daß sich die Schüler vor Unfällen beim Purnen usw. mehr in Acht nehmen müssen. Bei übergroßer Inanspruchnahme der Versicherungsanstalten würde der Versicherungsbeitrag erhöht werden. 2. Ministerialerlaß vom 7. Juni 1929: Aushändigung der Weihnachtszeugnisse. Um mehrfachen Anregungen zu entsprechen,
ordnet der Minister an, daß in den höheren und mittleren Schulen, die Weihnachtszeugnisse erteilen, diese den Schülern und Schülerinnen fortan am ersten Sonnabend im Dezember ausgehändigt werden.
3. Verfügung des Provinzialschulkollegiums vom 20. September 1929
Da die Herbstferien in Hessen-Nassau erst am 16. Oktober schließen und die Vorbereitungen für das Weihnachtszeugnis schon in der zweiten Hälfte des Monats November getroffen werden müßten, dürfte die für die Beurteilung der Schülerleistungen zur Verfügung stehende Zeitspanne nicht genügen. Es soll daher in diesem Jahre versuchsweise von der Erteilung eines Weihnachtszeugnisses an den höheren Schulen für die männliche und weibliche Jugend abgesehen werden.
4. Verfügung des Provinzialschulkollegiums vom 12. November 1929:
Veranlaßt durch einen Ministerialerlaß vom 11. Oktober d. J.— UIIIA 1959, UII— bringt qas P. S. K. die Erlasse vom 25. Oktober 1919— UIII A 1098 usw. und vom 26. Februar 1923— UIIIA 99 usw.— petreffend die Wachhaltung des Verständnisses und Interesses für den kolonialen Gedanken in den Schulen hiermit in Erinnerung.
Veröffentlichung einer Verfügung der Heeresleitung.
Offizier-, Sanitätsoffizier- und Veterinäroffizierlaufbahn. Die Einstellung von Frei- willigen in das Reic hsheer, welche che Offizier-, Sanitätsoffizier- und Veterinäroffizierlaufbahn zu ergreifen peabsichtigen, erfolgt im April d. J. Die Anmeldefrist ist jedoch die Zeit vom 1. Januar bis 31. März des dem Einstellungsjahre atihelden ah Kalenderjahres, so daß diejenigen Bewerber, welche im April


