Jahrgang 
1930
Einzelbild herunterladen

26

Die Eltern werden gebeten, die Konfirmation nach Möglichkeit in das Obertertiajahr zu legen, da im Stundenplan dieser Klasse auf den Konfirmandenunterricht in angemessener Weise Rücksicht genommen ist.

Befreiung vom Turnunterricht erfolgt nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses.

Erkrankt ein Schüler, so ist dem Klassenleiter sofort, spätestens aber am zweiten Tage eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Soll der Schüler ausnahmsweise sonst der Schule fernbleiben, so ist vorher Erlaubnis einzuholen, für einen Tag vom Klassenleiter, für mehrere vom Direktor.

Die Abmeldung der Schüler erfolgt mündlich oder schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bei dem Direktor. Dabei ist anzugeben, ob der Schüler weiterhin eine höhere Schule besuchen oder ins praktische Leben treten soll. Erfolgt die Abmeldung nicht vor Beginn des neuen Monats, so ist für diesen das Schulgeld zu bezahlen.

Für jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung des Schuleigentums ist der schuldige Schüler haftbar. Wird der Schuldige nicht ermittelt, so kann die Klasse haftbar gemacht werden.

Es wird den Schülern geraten, nicht mit Fahrrädern zur Schule zu kommen. Eine Haftung kann die Schule nicht übernehmen, da ein abschließbarer Raum nicht zur Verfügung steht.

IX. Ferienordnung für das Schuljahr 1930/31.

Schluß Wiederbeginn

des Unterrichts

Ostern 1930...... Mi. 9. April Mi. 23. April Pfingsten........ Pr. 6. Juni Di. 17. Juni Sommer........ Fr. 18. Juli Do. 21. August Herbst..... Fr. 3. Oktober Mi. 15. Oktober Weihnachten...... Sa. 20. Dezember Do. 8. Januar 1931

Ostern 1031...... Di. 31. März