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Die Anschriften der in Preußen eingerichteten Praktikantenstellen sind:
Für die Technischen Hochschulen Aachen und Hannover: Praktikantenamt, Dortmund, Brandenburger Straße 1; für die Technische Hochschule Berlin: Praktikantenamt, Technische Hochschule, Charlottenburg 2; für die Technische Hochschule Breslau: Praktikantenamt Tech- nische Hochschule, Breslau, Hansastraße.
Für die außserpreußischen Technischen Hochschulen empfiehlt es sich, bei der Hochschule selbst sich nach der Anschrift der Praktikantenstelle oder der sonst vorhandenen Auskunfts- möglichkeiten zu erkundigen.
4. Ministerialerlaß vom 29. November 1928: Praktische Vorbereitung für den Besuch techmischer Mittelschulen: Für den Besuch technischer Mittelschulen ist eine gute prak- tische Ausbildung von mindestens 2 Jahren unerläßlich. Sämtliche preußische Maschinenbau- schulen haben die Aufgabe übernommen, ihre zukünftigen Besucher über ihre praktische Tätig- keit zu beraten. Es wird den jungen Leuten empfohlen, etwa 3 Monate vor Abgang von der höheren Lehranstalt den Direktor derjenigen Anstalt, die sie nach Vollendung ihrer praktischen Tätigkeit besuchen wollen, um Beratung anzugehen. Staatliche Maschinenbauschulen, zu deren Besuch Obersekundareife erforderlich ist, befinden sich in Aachen, Altona, Breslau, Dortmund, Elberfeld-Barmen, Frankfurt a. M., Hagen i. W., Kiel, Köln, Magdeburg und Stettin.
5. Ministerialerlaß vom 22. Januar 1929: Ausbildung von Volksschullehrern: Am 1. Mai werdep in die bereits bestehenden Pädagogischen Akademien je 50 Studenten aufgenommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. zur Ausbildung von Volksschullehrern und Jehrerinnen. Ferner wird beabsichtigt, zum gleichen Zeitpunkte neue Pädagogische Akademien zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und lehrerinnen in Breslau, Erfurt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen.
Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erboben. Unter beson- deren Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem Merkblatt für Berufsberatung B 4:„Der Volksschullehrer“ von Akademie- direktor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu beziehen durch den Verlag Trowitzsch u. Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 29, gegen Voreinsendung von 35 Rpf.
Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens 10. März 1929 unmittelbar an eine der Pädago- gischen Akademien zu richten. Beizufügen sind:
1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,
2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehr-
anstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen,
Hein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, hein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit,
5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.
Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Betracht kommen, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Akademieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier und Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein.
Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, werde ich auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entscheiden.
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