Jahrgang 
1929
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6. Ministerialerlaß vom 9. September 1926. Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten. Die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft hat den Ein- reichungstermin für Gesuche um Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten, die im Sommersemester das akademische Studium beginnen wollen, auf den 1. November des vorhergehenden Jahres festgesetzt. In Frage kommen nur Bewerbungen von wissenschaftlich ausnahmsweise tüchtigen und begabten, menschlich wertvollen Abiturienten aller Stände, denen die Mittel zum Studium fehlen. Nur wirklich erstklassige Gesuche haben Aussicht auf Berücksichtigung durch die Studienstiftung.

Einreichung der Gesuche kann lediglich erfolgen durch die Schulleitungen der höheren Lehranstalten; Gesuchseinsendung auf anderem Wege ist zwecklos. Frühere Einsendung alz zum letzten Termin ist dringend erwünscht. Zu spät einlaufende Gesuche werden unter keinen Umständen berücksichtigt. Die Entscheidung über die Gesuche erfolgt voraussichtlich Anfang März..

Vordrucke für die Gesuche werden auf Anforderung von der Studienstiftung des Deutschen Volkes(Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft E. V.), Dresden-A. 24, Kaitzerstraße 2, an die höheren Lehranstalten übersandt.

VIII. An die Eltern unserer Schüler.

Ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Elternhaus und Schule ist heute mehr als je notwendig. Die Eltern seien daher nachdrücklich auf die Sprechstunden der Lehrer hin- gewiesen. Der Unterzeichnete ist an allen Schultagen mit Ausnahme des Samstags von 11 11 ¾ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Ein Verzeichnis der Sprechstunden des ganzen Kollegiums hängt im unteren Flur der Anstalt. Man wende sich zunächst um Auskunft an die Herren Fachlehrer und Klassenleiter, dann erst, wenn erforderlich, an den Direktor. Vorherige Anmeldung der Eltern durch den Schüler ist praktisch. So gern alle Auskünfte im Laufe des Schuljahres gegeben werden, ebenso unerwünscht, weil zwecklos, sind Anfragen über die Versetzung in den letzten sechs Wochen des Schuljahres. Die Eltern werden gebeten, sich regelmätßig die Hefte ihrer Söhne vorlegen zu lassen, damit sie zu jeder Zeit über die schriftlichen Leistungen unterrichtet sind. Es wird aber darauf hin- gewiesen, daß bei der Festsetzung der Prädikate auch die mündlichen Leistungen bedeutend ins Gewicht fallen.

Befreiung vom Turnunterricht erfolgt nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses.

Erkrankt ein Schüler, so ist dem Klassenleiter sofort, spätestens aber am zweiten Tage eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Soll der Schüler ausnahmsweise sonst der Schule fernbleiben, so ist vorher Erlaubnis einzuholen, für einen Tag vom Klassenleiter, für mehrere vom Direktor.

Die Abmeldung der Schüler erfolgt schriftlich bei dem Direktor. Dabei ist anzugeben, ob der Schüler weiterhin eine höhere Schule besuchen oder ins praktische Leben treten soll. Erfolgt die Abmeldung nicht vor Beginn des neuen Monats, so ist für diesen das Schulgeld

zu bezahlen.

IX. Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.

Schluß Wiederbeginn

des Unterrichts

März Mi. 10. April

Ostern 1929... V Mi. 27.

Pfingsten..... Fr. 17. Mai Di. 28. Mai Sommer.... Sa. 13. Juli Fr. 16. August Herbst...... Do. 3. Oktober Mi. 16. Oktober Weihnachten... Sa. 21. Dezember Mi. 8. Januar Ostern 1930.. Mi. 9. April V