Jahrgang 
1929
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Bruderstammes tiefe und bleibende Eindrücke. Anfangs Oktober nahm der Direktor an der Reichsschulmusikwoche in München teil.

Am 19. November beging die Anstalt die Schubert-Feier durch Vortrag von Gesang- und Musikstücken. Oberprimaner Meinecke sprach über Schuberts Leben und Werke.

Am 26. November nahm ein großer Teil der Lehrer und Schüler an der Schubertfeier im Kurhause teil, zu der die Stadt Wiesbaden in dankenswerter Weise eingeladen hatte.

Am 30. November sang der Knabenchor mit bei der Aufführung von Le Laudi, Oratorium von Hermann Suter durch den Cäcilienverein und das Kurorchester unter Leitung von Carl Schuricht. Außerdem wirkte der Knabenchor mit bei den Aufführungen desPalestrina von H. Pfitzner im Staatstheater.

Am 11. Januar besichtigte der Vizepräsident des P. S. K. Dr. Sondag die Anstalt und wohnte dem Unterricht in einigen Klassen bei.

Am 18. Januar fand eine Elternversammlung in der Aula statt; das Schüler- orchester spielte zu Beginn das Scherzo aus einer Symphonie von Fran⸗z Schubert, zwei Schüler trugen Gedichte vor, dann sprach Studienrat Schnell über seine Fahrt mit Schülern der V. D. A-Gruppe durch Südtirol unter Vorführung von Lichtbildern. Er schilderte an- schaulich die Leiden und Erniedrigungen, denen die deutsche Bevölkerung Südtirols von Seiten der Italiener ausgesetzt ist. Am Tage vorher war derselbe Vortrag für die Schüler der unteren und mittleren Klassen gehalten worden.

Am 1, und 2. März fand unter dem Vorsitz des Direktors die mündliche Reifeprüfung statt. Alle 34 Prüflinge bestanden. Sie wurden am 16. März entlassen. Der Direktor hielt die Abschiedsrede. Von den Schülern sprach Wolfgang Meinecke(O Ta). Musik- und Gesangsvorträge umrahmten die Feier.

Am Mittwoch, den 27. März, nach der dritten Stunde schloß das Schuljahr.

VII. Aus den Verfügungen der Behörden.

1. Ministerialerlaß vom 25. Mai 1928: Die Förderung der Bestrebungen des Deutschen Sprachvereins wird allen preußiischen Behörden empfohlen.

2. Verfügung des Provinzialschulkollegiums vom 21. August 1928: Das P. S. K. weist erneut darauf hin, daß die Aufnahme und die Aufnahmeprüfung an einer höheren Schule bei Schülern mit nur dreijährigem Grundschulbesuch nur stattfinden darf, wenn die nach dem Gesetz vom 18. April 1925 erforderliche Zulassung unter Genehmigung der Schulaufsichts- behörde vorliegt.

3. Ministerialerlaß vom 20. Februar 1928. Vorbereitung für das tech- nische Studium. Für alle technischen Berufe sind neben dem wissenschaftlichen Studium umfangreiche praktische Kenntnisse von so großer Wichtigkeit, daßz von den Hochschulstudieren- den aller Fachrichtungen, mit Ausnahme der Chemie und der Technischen Physik, der Nach- weis eines Mindestmaßes praktischer Ausbildung teils bereits bei der Immatrikulation, teils bei den Diplomprüfungen verlangt wird.

Für diese praktische Ausbildung, die einen wesentlichen Bestandteil der Gesamtausbildung darstellt, bestehen außzer den Vorschriften in der Diplomprüfungsordnung für verschiedene Studienrichtungen auch Ausführungsbestimmungen der Fakultäten. Da die praktische Ausbildung teilweise bereits vor dem Beginn des Hochschulstudiums erworben werden muß und hierzu die einzelnen sich rechtzeitig geeignete Ausbildungsstellen sichern müssen, ist es erforderlich, daß sich die zu einem technischen Studium entschlossenen Oberprimaner 6 Monate vor ihrer Reife- prüfung nach den für ihre praktische Ausbildung zu beachtenden Vorschriften und Richtlinien erkundigen. Für diese Auskunfterteilung und für die Betreuung der praktischen Ausbildung sind an den meisten deutschen Technischen Hochschulen Praktikantenstellen eingerichtet, die sich vorerst vorwiegend mit der Ausbildung im Maschinenbau, Elektrotechnik, Schiffbau und Luftfahrwesen befassen, aber meist auch Auskünfte über die anderen Fachgebiete geben oder vermitteln können. Solche Auskünfte sind zweckmäßig unter Nennung des gewählten Studiums von der Praktikantenstelle der Technischen Hochschule zu erbitten, an der der Beginn des

Studiums beabsichtigt ist.