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der für die Zahlung gestellten Nachfrist wird alsbaldl das Beitreibungsverfahren eingeleitet, wenn nicht Stundung gewährt werden kann. Auf dem Mahnzettel ist schon auf die Folgen der Zahlungsversäumnis ausdrücklich hinzuweisen. Bis zur Erledigung des Zwangs- beitreibungsverfahrens nimmt der Schüler am Unterricht weiterhin teil. Erst wenn die Beitreibung nicht zum Ziele geführt hat, ist der Schüler aus der Anstalt z u entlassen. Gleichzeitig ist, wenn der Schüler noch schulpflichtig sein sollte, die zuständige Ortsschulbehörde von der Entlassung in Kentnnis zu setzen.“(Zb. 1928, H. 4, S. 60.)
k) Berufsberatung. In allen Angelegenheiten, die sich auf Berufsberatung beziehen, wende man sich an Studienrat Spatz um Auskunft. 1) Die Hilfsbücherei wurde nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weiter ausgebaut.
IV. Der Flternbeirat
wurde zu Beginn des Schuljahres neu gewählt und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Milch, Rechtsanwalt(Vorsitzender); Ritter, Buchdruckereibesitzer(stellvertr. Vorsitzender); Müller; Wolf, Lehrer; Reichmann, Rittmeister a. D.; Schmidt, Martin, Pfarrer; Berkessel, Eisenbahn-Obersekretär; Fisch bach, Postassistent, Freifrau von Lö w von und zu Steinfurth; Frau Hauptmann Luchs.
Elternversammlungen fanden statt am 23. Mai, am 8. und 28. Juni 1928, sowie am 18. Januar 1929(Vgl. S. 24).
V. Verschiedenes.
a) Die Klagen über den schlechten baulichen Zustand, den Mangel an Raum für eine Doppelanstalt müssen wir auch in diesem Jahre wiederholen. So konnte die in diesem Jahre notwendiggewordene 18. und 19. Klasse nur in 2 von der Stadt Wiesbaden gemieteten Räumen der Mittelschule in der Luisenstraße untergebracht werden. Abhilfe wird nur durch einen Neu- bau geschaffen werden können.
b) Die Schüler-Unfallversicherung, die vor drei Jahren staatlicherseits ins Leben gerufen wurde, wirkte günstig. Für einen jährlichen Beitrag von 1.50 Mk. sind die Schüler gegen Unfälle versichert, die sie erleiden auf dem Wege von und zur Schule, auf dem Schulhofe, beim Unterricht sowie bei dem von der Schule beaufsichtigten Turnen und Spielen. Die Anmeldung des Unfalls erfolgt durch die Schule; ihr mußs spätestens am Tage nach dem Unfall ein Bericht eingereicht werden.(Vordrucke gibt Oberschullehrer Barsch aus.) Der Beitrag ist am 1. Mai und I. Oktober mit 0.75 Mk. fällig und wird in der Schule eingesammelt.
c) Die Lehr- und Lernmittel wurden nach Maßggabe der verfügbaren Mittel ergänzt.
Die Lehrerbücherei ist nach wie vor sehr mangelhaft in fünf getrennten Räumen unter- gebracht, daher schlecht benutzbar und schwer zu verwalten. Ein Teil der Bücher ist pereits durch Schimmel verdorben, andern droht dasselbe Schicksal. Der Bücherbestand wurde nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel ergänzt.
Die Schülerbüchereien wurden klassenweise von den Herren Dr. Heiler, Unverzagt, Thiemeyer, Dr. Schmidt, Dr. Wessling, Hagelauer, Lecher verwaltet. Sie stehen in kleinen Wandschränkchen, die keine Erweiterung zulassen und infolge ihrer Enge dauernd Beschädigungen der Einbände herbeiführen. Sie wurden durch einige Werke belehrenden und unterhaltenden Inhalts ergänat.—
Der biologischen Sammlung unserer Anstalt wurden von Herrn Oberstudienrat Dr. K och ein Planktonnetz, von Studienrat Hoger eine Reihe von Tier- und Pflanzenpräparaten, sowie von der Klasse IV(rg) ein Korallenstock und 1 große Meeresmuschel geschenkt.
d) Neuerungen im äußeren und inneren Schulbetrieb. Ostern 1928 wurde die Unter- prima der realgymnasialen Abteilung der Anstalt eingerichtet. Durch Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums vom 8. 5. 1928 Nr. 4295 wurde die Teilung der gymnasialen Obersekunda in die Abteilungen a und b genehmigt.


