—
Otto-Stiftung. M. Pf. M. Pf.
Das Vermögen der Stiftung betrug am Ende des Schuljahres 1906/1907..... 5117——— I. Einnahmen: 1. Zinsen von Staatspapieren........... 172——-——
2. Zinsen vom Vorschuſsverein bis 1. Januar 1908-„... 3 74—— Summe.. 5292 74
II. Ausgaben: 1. Unterstützungen.............„.—— 160—
2. Für die bibliotheca pauperum.............—— 11 97 Summe.. 171 97——
bleibt Bestand.. 5120 77
Das Vermögen der Stiftung besteht aus: 1. Guthaben bei der Staatsschuldbuch-Verwaltung...... 5000,— M.
2. Guthaben bei dem Vorschufsverein......... 119,26„
3. Kassenbestand.............. 1.51„
Summe.. 5120,77 M.
Von einem Gönner der Anstalt wurden dem Direktor hundert Mark überwiesen, um einem Schüler die Teilnahme an einer Flottenfahrt zu ermöglichen. Herzlichen Dank dem Geber!
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie von seiten der Eltern Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Diese Sprechstunden werden durch Anschlag auf dem PFlur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Wünschenswert ist es, den Besuch der Angehörigen bei den Klassenordinarien vorher anzumelden, damit diese die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler noch rechtzeitig einziehen können. Bei der Wichtigkeit vertrauensvoller persönlicher Aussprache werden die Angehörigen gebeten, diese Beziehungen zur Schule nicht erst in den letzten Wochen vor der Versetzung zu suchen, sondern vielmehr sie während des ganzen Schuljahres zu pflegen.
Da es ferner im Interesse der Eltern liegt, regelmälsig die schriftlichen Arbeiten ihrer Söhne einzusehen, so wird hierdurch darauf hingewiesen, daſs die Hefte den Schülern in bestimmten Fristen mit nach Hause gegeben werden.
Die Aufnahmegebühren betragen 9 Mark, das jährliche Schulgeld 130 Mark. Über die Zahlung des Schulgeldes bestehen folgende Bestimmungen:
Das Schulgeld ist vierteljährlich im voraus zahlbar und an einem von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten der Anstalt zu entrichten. Den Eltern bezw. Pflegern steht es frei, das Schulgeld persönlich zu zahlen, oder die Zahlung durch beauftragte Personen, insbesondere durch die Schüler selbst leisten zu lassen.


