Tanzkursen dürfen die Schüler erst teilnehmen, nachdem sie vorher ihrem Ordinarius eine Bescheinigung ihres Vaters bezw. dessen Stellvertreters vorgelegt haben, die bezeugt, daſs dieser mit ihrem Vorhaben einverstanden ist. Die Tanzkurse haben sich auf die eigentlichen Ubungs- stunden, das herkömmliche Weihnachtsvergnügen und den Schlufsball zu beschränken und mit Ende Februar ihren völligen Abschlufs zu erreichen. Eine weitere Ablenkung der Tanzstundenschüler durch Einladungen zu privaten Tanzgesellschaften widerspricht erfahrungs- gemäls den Interessen der Schüler und der Schule. Ihr muls also vom Standpunkt der Schule aus ernstlich widerraten werden. Auch ist es aus ethischen und sozialen Gründen dringend wünschenswert, alle für die Jugend bestimmten Vergnügungen schlicht zu gestalten und sie von allem vorzeitigen Luxus frei zu lassen. Von den Schülern selbst dürfen keinerlei Tanz- vergnügungen ins Werk gesetzt werden, es sei denn, dass sie die ausdrückliche Erlaubnis des Direktors eingeholt haben. Die Verantwortung für die ungünstigen Folgen der an Zahl und Inhalt das gesunde Mals überschreitenden gesellschaftlichen Veranstaltungen für die Schüler lehnt die Schule durchaus ab.
Alle Geldsammlungen sind verboten, sofern sie nicht vom Direktor erlaubt worden sind. Die Austrittserklärung hat schriftlich vor Beginn des Vierteljahres zu erfolgen, sonst ist für dieses das Schulgeld zu zahlen.
Besonders hervorgehoben und empfohlen seien die beiden Schülervereine der Anstalt, der Gymnasiasten-Turnverein und der Gymnasial-Stenographen-Verein, die beide löbliche Zwecke verfolgen, da der eine die Entwickelung körperlicher Kraft und Gewandtheit, der andere die Aneignung einer sehr nützlichen Fertigkeit für seine Mitglieder anstrebt. Einige Angaben über sie scien hinzugefügt: Der Gymnasiasten-Turnverein ist im Jahre 1880 von Herrn Turnlehrer Gül! gegründet und 25 Jahre lang mit hingebendem Eifer geleitet worden. Seit dem Frühjahr 1 906 untersteht er einem aus seiner Mitte gewählten Vorstande und der Oberaufsicht des Herrn Turnlehrers Hagelauer. Er turnt wöchentlich einmal bezw. zweimal von 6— 7 ½ Uhr in der Gymnasialturnhalle. Mitglied kann jeder Schüler der Anstalt von O III— OI werden; das Eintrittsgeld beträgt 1 Mark, der monatliche Beitrag 20 Pf. Augenblicklich hat er 46 Mitglieder
Der Gymnasial-Stenographen-Verein steht jetzt in seinem 20. Jahre und hat zur Zeit 92, darunter 51 ordentliche Mitglieder. Er betreibt das System Stolze-Schrey. Im laufenden Jahre hielt er 2 Unterrichtskurse ab, die Samstag von 2 ½— 3 ½ Uhr in den Räumen des Gymnasiums stattfanden. Aufserdem wurden Ubungen im zusammenhängenden Schreiben vor- genommen, in denen die einzelnen Abteilungen 60— 100, 100— 120, 120— 150 Silben in der Minute zu leisten hatten. Auf dem intersystemalen Wettschreiben zu Mannheim errangen 4 Mitglieder des Vereins in der Abteilung zu 120 Silben erste Preise. Die Bücherei enthält 850 Bände; S Zeitschriften werden gehalten und zirkulieren in Mappen. Das Honorar für den Kursus, die Lehrmittel eingeschlossen, beträgt 4 Mark, das Eintrittsgeld: 50 Pf., der monatliche Beitrag: 30 Pf.
Montag, den 27. April, morgens von 8 Uhr ab wird die Prüfung der neu angemeldeten
Schüler stattfinden.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 28. April, morgens um 8 Uhr mit einer Schul-
andacht für die evangelischen, um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.
Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aulser Samstags von
11— 12 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer Nr. 23/5, Eingang Luisenplatz Nr. 4, die des Direktionsgehilfen Herrn Professor Spamer: Zimmer Nr. 24 Montag bis Freitag vormittags 11— 12 Uhr.—
Dr. Schmädt.
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