Jahrgang 
1897
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3. Lateinisch: 8 St. Formenlehre mit strengster Die deutschen Mafse, Gewichte und Münzen, Beschränkung auf das Regelmäſsige und mit Aus- UÜbungen in der decimalen Schreibweise. Teil- schluſs der Deponentia, in Anlehnung an Oster- barkeit der Zahlen;(Diesterweg und Heuser I). manns Ubungsbuch für Sexta. Lernen ausge- C. A: Schmit wählter Wörter aus dem UÜbungsbuche. Einige 0. B: P mitt elementare syntaktische Regeln. Wöchentlich. B: aul.

eine selbständige Klassenarbeit im Anschlufs an

den Lesestoff und Reinschrift derselben; gegen 6. Jaturbeschreihung: GC. A und B je 2 St.

Ende des Schuljahres statt dieser auch besondere, Im Souumner⸗ Venreihuis varlieecler Plltrn in der Klasse vorbereitete UÜbersetzungen als häus- pflanzen; im Anschluls, daran Erklärung der liche Arbeiten. C. A: Maurer. I Formen und Teile der Wurzeln, Stengel, Blätter,

Blüten, der leicht erkennbaren Blütenstände und Früchte. Im Winter: Beschreibung wichtiger Säugetiere und Vögel in Bezug auf Gestalt, Farbe und Gröſse, nach vorhandenen Exemplaren und Abbildungen nebst Mitteilungen über ihre Lebens- weise, ihren Nutzen oder Schaden.

C. B: Zobel.

4. Erdkunde: 2 St. Geographische Grundbegriffe in Anlehnung an die nächste örtliche UImgebung. Anleitung zum Verständnis des Globus und

der Karten. Oro- und hydrographische Ver-

hältnisse der Erdoberfläche 10 allgemeinen und C. A u. B: Güll.

Deutschlands insbesondere, ohne Zugrundlegung

eines Lehrbuches. C. A: Maurer. 7. Schreiben: C. A u. B je 2 St. Die einfachsten C. B: Bosse. Formen des deutschen und des lateinischen

Alphabets nach Vorschrift; Schreiben nach Zählen 5. Rechnen: 4 St. Die vier Grundrechnungsarten und Diktat. mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen. C. A u. B: Schmitt.

Bezüglich derkurzen Ausarbeitungen wird dem Vorschlage des Berichterstatters entsprechend wie folgt verfahren. In jedem Tertial wird je eine Arbeit angefertigt, und zwar in den Klassen IV II, je eine in Deutsch, Geschichte bezw. Erdkunde, Naturwissenschaft, Latein, Französisch; in den oberen Klassen je eine in Latein, Griechisch, Geschichte bezw. Erdkunde und Naturwissenschaft; in Französisch, wenn der Fachlehrer nach dem Stande der Klasse es für an- gemessen hält, anstatt einer anderen regelmälsigen Arbeit. Da es sich bei diesen Arbeiten nach den Bestimmungen(S. 71) um eine Ubung handelt, so ist alles zu vermeiden, was sie zu einer Prüfung macht. Damit jener Zweck erreicht wird, müssen die Aufgaben so gewählt werden, 1. daſs sie nicht ad hoc vorbereitet werden, 2. dafs sie den Schüler nicht zu allgemeinen, meist wenig klaren, sondern zu bündigen und klaren Darlegungen veranlassen. Die Aufgaben müssen also un- mittelbar aus dem Unterricht erwachsen, müssen eng begrenzt und scharf und wo immer möglich in Frageform gestellt sein und so zu einer kurzen Darlegung dessen führen, was sonst die mündliche Beantwortung leistet. Die Arbeitszeit soll in der Regel ½ Stunde nicht überschreiten.

Wer die Aufgabe gestellt hat, korrigiert die Arbeit, die nur dann als befriedigend gelten kann, wenn sie nach Inhalt und Form genügt; zu letzterer gehört Sauberkeit, Handschrift, Schreibart, Grammatik und Orthographie; das Prädikat mufs immer in ein Gesamturteil zusammengefafst werden.

Die Rückgabe der Arbeit bezw. deren Besprechung darf höchstens ¼ Stunde beanspruchen. Eine Verbesserung seitens der Schüler ist nur zu fordern für Fehler in Grammatik und Orthographie. Das Ergebnis der Arbeiten wird gewöhnlich nur für das betreffende Fach verwertet; Arbeiten, die besonders mangelhaft in Schreibart und Orthographie sind, werden dem Lehrer des Deutschen vor- gelegt, der sie wie auch gute Arbeiten bei seinem Urteile verwerten kann.

Die Ausarbeitungen in den Sprachen werden in die Hefte fur die laufenden schriftlichen Arbeiten geschrieben, die übrigen werden in besondere Hefte eingeschrieben, die durch mehrere Klassen geführt werden können.

Auf Grund des Ministerial-Erlasses vom 27. Februar 1872(§. Progr. v. J. 1873, S. 34 f.)

waren 34 evangelische Schüler, welche den Konfirmanden-Unterricht besuchten, von der Teilnahme am Religionsunterrichte des Gymnasiums für die Dauer des Konfirmanden-Unterrichts entbunden.