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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Otto-Stiftung. ſ Tr. ſ Ar. Ee
I. Das Vermögen der Stiftung betrug am Ende des Schuljahres 1895/96(es war durch
Unterstützung von 2 früheren Schülern und Anschaffungen für die Bibl. paup-
Versehen um 5 Pfg. zu niedrig gerechnet).............—— 5010 59
II. Einnahmen und Zuwendungen von da bis jetzt: .. 9
1. Zinsen von Staatspapieren............ 180——— V
2. Zinsen vom Vorschussverein bis 1. Januar 1897.......... 10 77——
3. Zuwendung durch Herrn Direktor Professor Dr. Fischer....... 1——— ——
sSsumma.—— 191 77
Summa—— 5202 36
III. Ausgaben: —— 180—
Vermögensbestand Ende 1896/97..—[— Das Vermögen der Stiftung besteht aus: 1. Preuſsischen Consols...................— 2. Guthaben bei der Sparkasse am 1. Januar 1897.......... 369 88—— 3. Kassenbestand.................... 2 48—— 5022 363——
Summa
Die unter der Verwaltung des Oberlehrers Wende stehende Bibliotheca pauperum erbielt Geschenke von Frau Dr. Lossen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Der Missbrauch, der mit dem Besuch von Privatbällen, Tanzgesell- schaften ctc. betrieben wurde, machte folgende Bestimmungen nötig:
„Da die Schule die Verantwortung für diese Vorgänge nicht übernehmen kann, sondern sie den Eltern überlassen muss, so haben in Zukunft die Schüler— jeder einzeln— dem Herrn Ordinarius anzuzeigen, wenn sie mit Erlaubnis des Vaters, bezw. der Mutter oder des Vormundes einen Ball. eine Tanzgesellschaft oder dergl. mitmachen wollen; auswärtige Schüler haben dazu die schriftliche Einwilligung des Vaters vorzulegen; wohnt dieser im Auslande, so genügt die Bescheinigung seines hiesigen Vertreters. Jeder Verstoss gegen diese Bestimmungen wird mit Karzer bezw. schärfer bestraft.— Ausdrücklich lehnt die Schule jede Verantwortung für die üblen Folgen jener verfrühten
Vergnügungen ab.-
Montag, den 26. April, morgens von 8 Uhr ab, wird die Prüfung der neu angemeldeten
Schüler stattfinden. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 27. April, morgens 8 Uhr.
Schulgeldermässigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und
zedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erlass vom 23. November 1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des
Schuljahrs einzureichen.
Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen ausser Samstags von 3— 4 nachmittags in seinem Amtszimmer No. 23/5, Eingang Luisenplatz No. 4.
Professor Dr. Fischer.


