Jahrgang 
1894
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15) Provinzial-Schulkollegium genehmigt am 1. November, dass an der Anstalt statt der Geographie von Daniel von Ostern 1894 ab die von Seydlitzsche Geographie, Ausgabe D, allmählich zur Einführung gelange.

16) Ein Ministerial-Erlaſs vom 24. Oktober, mitgeteilt durch Verfügung des Provinzial-Schul- kollegiums vom 13. November, trifft erläuternde und abändernde Bestimmungen zu den Ordnungen, die für die Reife- und Abschlufsprüfung am 6. Januar 1892 erlassen wurden.

17) Durch eine Rundverfügung vom 10. November gibt das Provinzial-Schulkollegium Vorschriften über die Form der Beeidigung neu angestellter Lehrer.

18) Der Herr Minister ordnet in einem Runderlasse vom 11. November eine neue Regelung des Verfahrens an, welches bei der Prüfung solcher jungen Leute zu beachten ist, die, ohne Schüler eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule zu sein und ohne die Aufnahme in eine dieser Anstalten nachzusuchen, ein Zeugnis der Reife für Prima erwerben wollen.

19) Provinzial-Schulkollegium verweist am 8. Dezember auf einen Runderlals des Herrn Ministers über die Ableistung des Elevenjahres der Maschinenbaubeflissenen.

20) Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 19. Dezember Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 27. November, der sich auf die Verwaltung von Nebenämtern, die Erteilung von Privatunterricht und das Halten von Pensionären durch Leiter und Lehrer höherer Schulen bezieht.

21) Provinzial-Schulkollegium erlässt am 7. Februar 1894 an den Direktor folgende Verfügung: Mit Rücksicht darauf, dass die Zahl der Knaben, deren Aufnahme in die Sexta des dortigen Gymnasiums für Ostern d. J. gewünscht wird, die Zahl derjenigen, welche nach den räumlichen Verhältnissen auf- genommen werden können, erheblich übersteigt, haben wir auf Euer Hochwohlgeboren Bericht vom 17. v. M. beschlossen, die durch die Verfügung vom 2. Oktober 1884 ¹) bezúglich der Zuweisung der Schüler der untersten Klassen zum Gymnasium und zu den Gymnasial-Unterklassen des Realgymnasiums daselbst getroffenen Bestimmungen wiederherzustellen ²) und zwar so, dass von den in Wiesbaden wohnenden Knaben wiederum diejenigen, welche in der Friedrichstrasse oder Frankfurterstrasse oder in der südlich davon belegenen Stadthälfte wohnen, soweit die Maximalzahl der betreffenden Klassen dadurch nicht überschritten wird, dem Gymnasium und die der nördlichen Stadthälfte angehörenden den Gymnasial-Unterklassen des Realgymnasiums zugewiesen werden sollen. Eine Ausnahme von dieser Einteilung soll nur für solche Knaben des nördlichen Stadtteiles zulässig sein, deren Brüder in dem bevorstehenden Schuljahre andere Klassen des Gymnasiums besuchen werden.

III. Chronik der Anstalt.

1) Die Kandidaten des höheren Schulamtes, welche im Schuljahre 1892/93 an dem mit der Anstalt verbundenen pädagogischen Seminar sich ihrer Ausbildung zum ELehrerberufe widmeten, verlielsen uns zu Ostern 1893, um an anderen Schulen den praktischen Vorbereitungsdienst fortzusetzen. Kandidat Blackert wurde dem hiesigen. Realgymnasium, Diefenthal der Wöhlerschule zu Frankfurt a. M., Dr. Gehlen dem Wilhelms-Gymnasium zu Aachen, Dr. Pappritz dem Gymnasium zu Marburg, Heun und Dr. Prigge dem städtischen Gymnasium zu Frankfurt überwiesen. Dagegen traten in das Seminar zum Beginne des Schuljahres 1893/94 folgende Herren als Mitglieder ein:

1) Wilhelm Debes aus Corbach.

2) Georg Höfer aus Wiesbaden.

3) Dr. Friedrich Knatz aus Cassel.

4) Dr. Wilhelm Merten aus Littfeld(Kreis Siegen). 5) Joseph Schlitt aus Neustadt(Kreis Kirchhain). 6) Anton Wagner aus Coburg.

¹) Vergl. Progr. v. J. 1885, S. 55. ²) Diese Bestimmungen waren durch eine Verfügung vom 18. Oktober 1892 aufgehoben worden. Vergl. Progr. v. J. 1893, S. 16 f..

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