Freiübungen; Eisenstabübungen; Geräteübungen Schüler aus den Klassen Untersekunda bis wie in den vorhergehenden Klassen. Neu dazu Prima angehörten, wurden an 2 wöchentlichen kamen: Barren. Turnspiele:„Kreisball“,„Geifs- Abendstunden Geräte- und Gerüstübungen vor- spiel“,„Schlagball“,„Barlaufé. Spamer. genommen.
b) Freie Turnspiele: An Mittwoch- und Samstag-
II 2. C. A und B: 2 St.(Schülerzahl 48, dispensiert 1.) Nachmittagen wurden im Frühjahr auf dem Schwierigere Gruppen von Freiübungen auf und Exerzierplatze Turnspiele geübt.. von der Stelle und Ordnungsübungen. Eisenstab- Aulserdem haben 285 Schüler des Gymnasiums und Hantelübungen. Immer stufenweise fort- in den bei Biebrich im Rhein errichteten Schwimm- schreitende, schwierigere Geräte- und Gerüst- anstalten das Schwimmen erlernt und geübt. übungen an allen genannten Turnapparaten. Güll. Neu dazu kam: Pferd; Turnspiele wie in III 1.
aun. b) Gesang.
II 1. C. A und B: 2 St.(Schülerzahl 47, dispensiert 4.) VI. 2 St. Das Notwendigste aus der allgemeinen Musik- Freiübungen und Geräteübungen wie in II2. lehre; rhythmische, melodische und dynamische Erweitert; neu hinzu: Kasten; Turnspiele. Übungen; ein- und zweistimmige Lieder; Choräle.
Güll. V. 2 St. Wiederholung und Erweiterung des Sexta-
I 2 C. A u. B: je 2 St.(Schülerzahl 48, dispensiert 3.) Pensums; Tonleitern und Intervalle; zwei- und Zusammengesetzte Gruppenübungen beiEen dreistimmige Lieder; Choräle. übungen auf und von der Stelle, auch mit Eisen- 5„. 1. 1. iasenner nn we hederzen Rehehieen. Alwemdinefe den n0yennen Gadezehenenſeener Stemmübungen. Turnen an allen Geräten. Turn- spiele, namentlich„Barlauf“,„Kreisball“,„Geifs- Im Sommer: Schmitt. spiel“,„Schleuderball“. Güll. Im Winter: Paul.
I1. C. A u. B: je 2 St.(Schülerzahl 40, dispensiert 3.)
Wie in 12! Exerzierübungen in htenun eon.) Zeichnen. Zügen und Sektionen. Geräteübungen wie in 12, Uber den allgemein verbindlichen Zeichenunterricht auch Stabhochspringen, Gerwerfen- und Querbaum- ist bei den Klassen V, IV, III 2 und III 1 das übungen. Ebenso Stofsfechten. Güll. Nötige bemerkt. Der für die Klassen II und I eingerichtete vAsrele, zeichenunerricht wurde to, u i im Sommerhalbjahr durc en Zeichenlehrer 2. Freiwillige Übungen. Kreutzer erteilt. Im Winterhalbjahr mufste a) Gymnasiasten-Turnverein: In dem 1880 er ausgesetzt werden, weil es an einem Lehrer
gegründeten Gymnasiasten-Turnverein, dem 64 fehlte.
II. Verfügungen der Königlichen Behörden.
1) Der Herr Unterrichtsminister trifft in zwei Erlassen vom 1. März und vom 30. Juni 1893 nähere Bestimmungen darüber, nach welcher Reihenfolge in den Jahresprogrammen die Lehrer aufzuführen seien.
2) Das Königliche Provinzial-Schulkollegium zu Kassel verfügt am 20. März 1893, dass die regelmälſsige Unterrichtszeit nach der am 1. April in Kraft tretenden mitteleuropäischen Rechnung im Sommerhalbjahr von 7 ½ bis 11 ½ und von 2 ½ bis 4 ½ Uhr, im Winterhalbjahr von 8 ½ bis 12 ½ und von 2 ½ bis 4 ½ Uhr anzusetzen sei.
3) Provinzial-Schulkollegium verweist am 21. März auf einen Erlaſs des Herrn Unterrichts- ministers vom 9. Januar 1893, durch den über den katholischen Religionsunterricht an den höheren Schulen neue Bestimmungen zur Kenntnis gebracht werden, die vom Beginne des Schuljahres 1893/94 ab zu befolgen seien.
4) Provinzial-Schulkollegium sendet am 28. März der Direction zur Kenntnisnahme eine Rundverfügung, durch welche das hinsichtlich der Dienstalterslisten der Kandidaten des höheren Schulamtes zu beobachtende amtliche Verfahren geregelt wird.
5) Provinzial-Schulkollegium fordert in Rundverfügungen vom 13. April und vom 5. Mai die Direktoren der höheren Schulen auf, über die Erfahrungen zu berichten, die bei Ausführung der ersten regelmäſsigen Abschlussprüfung wie der Reifeprüfung des Ostertermines 1893 gemacht worden seien.


