Jahrgang 
1893
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Direktor des Gymnasiums, Anmeldungen von Schülern zu den unteren Klassen ohne Rücksicht auf die Wohnung der Eltern anzunchmen, jedoch mit der Maſsgabe, dass die zulässige Höchstzahl der Schüler in den einzelnen Klassen keinesfalls überschritten werden dürfe.

17) Provinzial-Schulkollegium sendet am 29. Oktober 1892 Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 19. Oktober, durch welchen die Erstrebung weiterer Verbesserungen des Turnbetriebes angeordnet und u. a. bestimmt wird, dass spätestens mit Beginn des Schuljahres 1893/94 die Einrichtung der vorgeschriebenen drei wöchentlichen Turnstunden überall durchzuführen Ssei.

18) Ein Erlass des Herrn Ministers vom 26. Oktober 1892 empfiehlt die Unterstützung der Bestrebungen der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte.

19) Eine Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 12. September 1892 teilt mit, dass durch das Königliche Staatsministerium die allgemeine Einführung des 100teiligen Thermometers statt des 80teiligen angeordnet worden sei und auch in den höheren Schulen bei Nenanschaffungen und bei Ersatz unbrauch- bar gewordener Instrumente nur 100teilige Thermometer beschafft werden sollen.

20) Der Herr Unterrichtsminister macht in einem Cirkular-Erlasse vom 2. Dezember 1892 die genaue Beachtung der für die Reifeprüfungen von Ostern 1893 ab getroffenen Bestimmungen zur Pflicht und hebt besonders hervor, dass auf dem Gebiete des Geschichtsunterrichts der Erweis des inneren Ver ständnisses und der geistigen Aneignung gegenüber einem rein gedächtnismäfsigen Wissen äufserer Daten gebührend zu betonen sei.

21) Der Herr Minister entscheidet unter dem 21. Dezember über die Frage, wie in der Abschluss- prüfung nach dem sechsten Jahrgange neunstufiger höherer Schulen die Prüfung in der Religion bei solchen Schülern zu behandeln sei, welche während ihres Klassensitzes in Untersekunda nach Maſsgabe der Verfügung vom 29. Februar 1872.(s. Programm v. J. 1873 S. 34 f.) sei es gänzlich, sei es teil- weise von der Teilnahme an dem Religionsunterrichte der Anstalt entbhunden gewesen sind. Hiernach finden auf diese Schüler die für die Extraneer bei der Reifeprüfung geltenden Bestimmungen Anwendung.

22) Provinzial-Schulkollegium verweist am 14. Januar 1893 auf einen Runderlass des llerrn Ministers vom 17. November 1892, durch welchen zu den neuen Ordnungen der Reife- und der Abschluss- prüfungen nähere Erläuterungen gegeben werden.

III. Chronik der Anstalt.

1) Mit dem Schlusse des Schuljahres 189 /2 endete der zweite Kursus des mit dem Gymnasium verbundenen pädagogischen Seminars. Deshalb verlielsen die uns überwiesenen sechs Kandidaten die hiesige Anstalt, um zur selbständigen praktischen Bewährung des erworbenen Lehrgeschicks an einer andern Schule das Probejahr abzulegen. Dr. Altenburg ging an das Gymnasium zu Hanau, Müller an das hiesige Realgymnasium, Ott an das Realprogymnasium zu Biebrich. Port an das Realprogymna- sium zu Höchst, Schneider an die hiesige Oberrealschule, Wagner an die Realschule zu Kassel.

Für das Schuljahr 1892/93 wurden dem Seminar durch Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 22. April 1892 folgende Kandidaten des höheren Schulamtes zugewiesen:

1) August Blackert aus Ulfen(Kreis Rothenburg),

2) Franz Diefenthal aus Meudt(Unterwesterwaldkreis),

3) Dr. Johann Gehlen aus Frauwüllesheim(Kreis Düren).

4) Joh. Bernhard Heun aus Niederbrechen(Unterlahnkreis), 5) Dr. Richard Pappritz aus Berlin,

6) Dr. Eduard Prigge aus Frankfurt a. M.