Jahrgang 
1881
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2) Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 21. Juni Abschrift eines von dem Herrn Minister des Innern am 14. Juni 1880 an sämmtliche Königliche Regierungen ergangenen Erlasses, in welchem angeordnet wird, dafs die Polizeibehörden den in die Oeffentlichkeit tretenden Excessen der Schüler, namentlich den Trinkgelagen derselben entgegentreten und die zu diesem Zwecke erforderlichen Maſsregeln ergreifen, beziehungsweise die Mafsregeln der Schulbehörde unterstützen sollen.

3) Provinzial-Schulkollegium empfiehlt in einer Verfügung vom 16. Juli 1880 das BuchAus- gewählte deutsche Dichtungen für Lehrer und Freunde der Litteratur, erläutert von Carl L. Leimbach. 20. Kassel bei Kay als ein brauchbares Hilfsmittel bei dem deutschen Unterricht.

4) Provinzial-Schulkollegium genehmigt unter dem 3. September 1880, dafs von Beginn des Wintersemesters ab die Schüler des Gymnasiums und des Realgymnasiums in dem katholischen Religions- unterrichte kombiniert werden.(Vergl. S. 10.)

5) Provinzial-Schulkollegium trifft in einer Cirkular-Verfügung, d. d. 28. September 1880 bezüglich der bei der Aufnahme neuer Schüler zu beobachtenden Formen für alle höheren Schulen der Provinz folgende Bestimmungen:

Das Schuljahr ist bei allen höheren Lehranstalten, wo kein kirchlicher Akt vorangeht, in einer Versammlung des ganzen Cötus feierlich mit Choralgesang und Gebet, sowie unter Umständen mit einer Rede des Direktors resp. Rektors zu eröffnen. Bei dieser Gelegenheit werden auch stets die Schulordnungen(die sogenannten Schulgesetze) vorgelesen resp. erläutert. Nachdem den aufzunehmenden Schülern in einer besonderen Ansprache die gewissenhafte Befolgung der Schulordnung ans Herz gelegt ist, werden sie aufgefordert durch ein lautes Ja zu erklären, dafs sie dieser Schulordnung, sowie dem Direktor(Rektor) und den Lehrern der Anstalt stets folge leisten wollen, und darauf wird jeder einzelne durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung dieses Versprechens verpflichtet. In gleicher Weise erfolgt die Aufnahme neuer Schüler bei dem Michaelistermin. Schüler, die sich verspätet haben oder mit unserer Genehmigung im Laufe des Semesters eintreten, werden in der Klasse, in welche sie aufgenommen werden, in Gegenwart des Klassenordinarius, nachdem sie die erforderliche Versicherung gegeben haben, durch Handschlag verpflichtet.

6) Provinzial-Schulkollegium macht in einer Cirkular-Verfügung vom 21. Januar 1881 auf die im Verlage von Th. Fischer zu Kassel in einer neuen von G. Keil bearbeiteten Auflage erschienenenOro- hydrographische und Eisenbahn-Wandkarte von Dr. Heinrich Möhl empfehlend aufmerksam.

V. Statistische Angaben.

Die Frequenz belief sich im Schuljahre 1880/81 auf 514 Schüler; von denselben waren 91 aus- wärtige, 423 einheimische. In Wiesbaden geboren sind 145 unserer Schüler; dagegen sind 278 Knaben aufserhalb Wiesbadens geboren, aber jetzt mit ihren Eltern in hiesiger Stadt wohnhaft. Demnach sind von den einheimischen Schülern fast% eingewandert, nur ë⅛ eingeboren.

. Dem religiösen Bekenntnisse nach waren: 392 evangelisch, 77 katholisch, 9 altkatholisch, 2 griechisch- katholisch, 3 deutsch-katholisch, 5 anglikanisch, 4 lutherisch, 1 mennonitisch, 18 israelitisch, 3 confessionslos.

Kusgetreten sind während des Schuljahres 44 Schüler; wir schliefsen daher mit einem Bestande von 470 Zöglingen.