Jahrgang 
1881
Einzelbild herunterladen

31

werden mag, ist für jede Stadt von entsprechender Gröſse ein in all ihre Lebensverhältnisse tief ein- greifendes, wertvolles Gut; die Erhaltung desselben ist dadurch bedingt, daſs die städtischen Behörden die sittliche Aufgabe der Schule würdigen und, wenn sie selbst ihre Erfüllung nicht unterstützen, doch jedenfalls nicht durch ihr Verhalten erschweren und hemmen. Sollte dessenungeachtet die betrübende Erfahrung sich wiederholen, dafs städtische Behörden durch ihr Verhalten den zur Aufrechthaltung der Schulzucht, insbesondere zur Unterdrückung der verderblichen Schülerverbindungen ergriffenen Mafsregeln Hindernisse in den Weg legen, anstatt deren Durchführung pflichtmäſsigen und rückhalt- losen Beistand zu leihen, so würde ich in dem Bewulstsein der mir obliegenden Verantwortlichkeit für das Wohl der heranwachsenden Jugend mich genötigt sehen, als äufserstes Mittel selbst die Schlielsung oder Verlegung der betreffenden Schule in Erwägung zu nehmen.

Das Königliche Provinzial-Schulkollegium wolle die Direktionen der höheren Schulen seines Amtsbereiches von diesem Erlals zur Nachachtung in Kenntnis setzen und seinerseits dem Gegenstande die seiner Wichtigkeit entsprechende Aufmerksamkeit zuwenden.

gez. v. Puttkamer.

An sämtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien.

Wiesbaden, 6. April 1881. Dr. Paehler.