Jahrgang 
1933
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zeugnis genügie, wird jetzt Primareife verlangt, wo früher die letztere reichte, wird Vollreife gefor⸗ dert. Dieſer Vorwärtsentwicklung konnte ſich auch unſere Schule nicht entziehen. Deshalb wurde vom Landwiriſchaftsminiſterium in letzter Zeit der Aus⸗ bau der Höh. Landwirtſchaftsſchulen erwogen. E⸗ wurde angeſtrebt, ſie durch Angliederung von drei weiteren Klaſſen bis zum Abitur auszubauen, das zum Studium der Landwirtſchaft(für das Diplom⸗ examen) und verwandter Berufe berechtigt. Da⸗ durch ſollte für beamtete Berufe auf dem Lande eine beſonders angemeſſene Ausbildungsmöglichkeit ge⸗ ſchaffen werden. Die geldwirtſchaftlichen Nöte der Gegenwart haben dieſe geplante Weiterentwicklung zunächſt in Frage geſtellt.

2. Verwaltung.

Die Höhere Landwirtſchaftsſchule Weilburg ge⸗ hört in den Verwaltungsbereich des preußiſchen Miniſteriums für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten in Berlin. Vom 1. April 1933 ab triti an deſſen Sielle das Miniſterium für Wiſſenſchaft, Kunſt und Volksbildung.

Schulaufſichtsbehörde: Der Regierungspräſident in Wiesbaden, vom 1. April 1933 ab der Ober⸗ präſident in Kaſſel.

Inhaber der Schule: Stadt Weilburg.

An der äußeren Verwaltung beteiligt ſich ein Verwaltungsrat, dem folgende Mitglieder ange⸗ hören:

1. Oberregierungsrat Florſchütz, Kaſſel, als

Vorſitzender;

2. Oberregierungs⸗

Wiesbaden;

3. Bürgermeiſter Diffenhard, Weilburg, Ver⸗

treter des Vorſitzenden; 4. Studiendirektor Dr. Heyl,

Schule;

5. Brauereibeſitzer Helbig, als Vertreter der

Stadt Weilburg;

6. Studienrat Dr. Schwing, desgleichen;

7. Diplomingenieur Bierbrauer, desgleichen; 8. Kammerdirektor Tenter, als Vertreter der

Landwirtſchaftskammer Kaſſel;

9. Gutsbeſitzer Juſti, Lützelwig, desgleichen; 10. Landwirtſchaftsrat Dr. Wagner, als Ver⸗

treter der Landwirtſchaftskammer Wiesbaden; 11. Gutsbeſitzer Paul, Selters, desgleichen;

12. Landesrat Dr. Schellmann, als Vertreter des Bezirksverbandes Kaſſel;

13. Landesrat Schlüter, als Vertreter des Be⸗ zirksverbandes Wiesbaden;

14. Landrat Dr. Menzel, als Vertreter des Ober⸗ lahnkreiſes;

und Schulrat Dr. Lieſe,

als Leiter der

15. Dr. Kurandt, Wiesbaden, als Vertreter des Vereins naſſauiſcher Land⸗ und Forſtwirie; 16. Studienrat Dr. Ottmann, als Vertreter des

Lehrerkollegiums.

Vom April 1933 ab werden ſich für den Ver⸗ waltungsrat verſchiedene Aenderungen ergeben.

3. Schüleraufnahme. A. Aufnahmebedingungen.

Die Aufnahme der Schüler findet in der Regel zu Oſtern jedes Jahres ſtatt. Die Aufnahme in die Sexta ſetzt den erfolgreichen Beſuch der Grundſchule (4 Volksſchuljahre) voraus. Schüler, welche durch ein Abgangszeugnis von einer anderen berechtigten höheren Schule(Gymnaſium oder Progymnaſium, Realgymnaſium, oder Realprogymnaſium, Oberreal⸗ ſchule oder Realſchule) die Reife für Quinta, Quar⸗ ta oder Tertia nachweiſen, werden ohne Prü⸗ fung in die entſprechenden Klaſſen der Landwirt⸗ ſchaftsſchule(V, IV UIII) aufgenommen. Ebenſo werden ohne Prüfung in die UlIII der Landwirt⸗ ſchaftsſchule ſolche Schüler aufgenommen, die den erfolgreichen Beſuch der dritten Klaſſe einer nach den Lehrplänen vom 3. Febr. 1910 eingerichieten, neunklaſſigen Mittelſchule nachweiſen.

Schüler, welche ſolche Zeugniſſe nicht beibringen können, haben ſich einer Aufnahmeprüfung zu un⸗ terziehen.

Zur Aufnahme in die Klaſſen Olll und UlIl be⸗ fähigen Zeugniſſe aus oberen Klaſſen anderer hö⸗ herer Lehranſtalten nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeugnis einer gleich eingerichteten Landwirtſchaftsſchule oder durch eine Prüfung nachgewieſen werden. Die Anforde⸗ rungen ergeben ſich aus dem beſonderen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.

Die Aufnahme von Schülern der Obertertia oder gar Unterſekunda eines Gymnaſiums, Realgymna⸗ ſiums, einer Oberrealſchule oder Realſchule iſt des⸗ halb ſchwierig, weil ihnen die naturwiſſenſchaftli⸗ chen Kenntniſſe fehlen. Deren private Erarbeitung iſt mißlich, da ſie meiſt ohne Anſchauungsunterricht erfolgen muß. So kommt es, daß Schüler aus obe⸗ ren Klaſſen anderer höherer Lehranſtalten vielfach mit Klaſſe III wieder anfangen müſſen, um die er⸗ forderlichen Grundlagen zu erwerben. Sie verlieren alſo Zeit. Aus dieſen Gründen iſt der Eintritt in Klaſſe Ulll mit Untertertiareiſe ſtets vorzuziehen.

B. Ausweispapiere

Bei jeder Aufnahme iſt ein Geburtsſchein, ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt, ſowie ein Impfungs⸗ bezw. Wiederimpfungsſchein vorzulegen.