C. Schulgeld. Schulgeld und Eintrittsgeld.
Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen 150 ℳ und iſt in 12 Jahresraten je am Anfang des Mo⸗ nats auf das Poſtſcheckkonto der Stadt Nr. 13845 Frankfurt⸗M. einzuzahlen.
Das Einirittsgeld beträgt 8 NM.
D. Stipendienfond.
Bedürftige Schüler, die ſich durch tüchtige Lei⸗ ſtungen in der Schule auszeichnen, können Beihilfen erhalten, die in teilweiſem oder vollem Erlaß des Schulgeldes und darüber beſtehen. Die Bewerber müſſen auf Verlangen die Bedürftigkeit nachweiſen.
E. Schülerwohnungen.
Mit der Landyirtſchaftsſchule iſt eine Erzie⸗ hungsanſtalt(Internat), in der die Zöglinge zu⸗ ſammen wohnen, nicht verbunden. Von auswärts ſtammende Schüler, die in Weilburg wohnen wol⸗ len und müſſen, finden Unterkunft bei Familien in. der Stadt. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Geneh⸗ migung des Direktors, der den Eltern mit Vor⸗ ſchlägen und Rat gern zur Seite ſteht. Die Pen⸗ ſionshalter gelten als Stellvertreter der Eltern und übernehmen deren Erziehungsarbeit.
Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünſchenswerte Entwicklung des Schülers, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungs⸗ wechſel an. In den Wohnungen ſind die auswärti⸗ gen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Klaſſen⸗ lehrer ſowie den Direktor unterworfen.
Die Schule drängt darauf, daß monatliche Pen⸗ ſionsſätze vereinbart werden, die alle Koſten der Le⸗ bensführung einſchließlich Erziehungsmühen um⸗ faſſen. Je nach den von den Eltern geſtellten An⸗ ſprüchen ſind die monatlichen Penſionsfätze mit 60 bis 75 RM anzunehmen; ſie werden zwiſchen Elitern und Penſionshaltern vereinbart, ſind am Anfange eines jeden Monats fällig und gelten auch für die Ferienzeit.
F. Unfallverſicherung der Schüler.
Sämtliche Schüler werden bei der„Naſſauifchen Landesverſicherungsbank“ in Wiesbaden gegen Un⸗ fälle im Schulbetrieb und auf dem Wege zur und von der Schule verſichert. Jeder Schüler zahlt zu dem Zwecke bei Beginn des Schuljahres den feſt⸗ geſetzien Jahresbetrag, das ſind zur Zeit 2 RM. Schadensfälle ſind ſofort anzumelden. Die Kaſſe irägt die nötigen Heilkoſten und zahlt in ſchweren Fällen Abfindungsſummen. Dieſe Verſicherung hat ſich als eine ſehr nützliche Einrichtung bewährt.
G. Schulordnung.
Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtali eine Schulordnung, deren Beſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertreter der Schüler ſowie die Penſionshalter erkennen ſie durch Unierſchrift für verbindlich an.
H. Abmeldungen
von Schülern müſſen durch die geſetzlichen Vertreter beim Direktor ſchriftlich oder mündlich erfolgen.
4. Lehrplan.
Stundenverteilung.
. VI V IV UlII OlII II Suſam Religion 2 2 2 2 2 2 12 Deutſch. 6 6 5 5 5 4 31 Geſchichte.— 1 3 2 2 2 10 Erdkunde.... 2 2 2 2 2 2 12 Franzöſiſch..„ 5 5 5 4 4 4 27 Mathemathik.. 5 4 5 5 4 4 27 Phyſik.——— 2 2 2 6 Chemie——— 3 2 2 7 Biologie. 2 2 2 2 2 2 12 Landwirtſchaft——— 3 5 8 16 Zeichnen 2 2 2 2 2 1 11 Muſik... 2 2 1 1 1 1 8 Leibesübungen*). 2 2 2 2 2 2 12² Schreiben. 1 1———— 2
29 V 29 29 35 35 36


