Jahrgang 
1933
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A. Die höhere Landwirtſchaftsſchule.

1. Schulziel und Berechtigungen.

Die Landwirtſchaftsſchule Weilburg, die Nachfol⸗ gerin des 1876 aufgehobenen Königl. Landwirtſchaft⸗ lichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wiesbaden, wurde am 10. Okiober 1876 eröffnet und nach der Ordnung für die preußiſchen Landwirtſchaftsſchulen vom 10. Auguſt 1875 eingerichtet.

Da die alte BezeichnungLandwirtſchaftsſchule zu vielen Verwechſelungen Anlaß gab, wurde im Jahre 1927 die neue BezeichnungHöhere Land⸗ wirtſchaftsſchule gewählt. Sie ſoll beſagen, daß dieſe Anſtalt zu den höheren öffentlichen Schulen gehört. Sie beſteht zurzeit aus 6 Klaſſen, und zwar aus Sexta, Quinta, Quarta, Untertertia, Obertertia und Unierſekunda.

Die Höhere Landwirtſchaftsſchule Weilburg er ſtreckt ihren Schulbezirk über die ganze Provinz Heſſen⸗Naſſau, alſo über die Regierungsbezirke Kaſſel und Wiesbaden. Sie iſt in der Provinz die einzige Anſtalt ihrer Art und iſt nicht zu verwech⸗ ſeln mit denLandwirtſchaftsſchulen(landw. Win⸗ terſchulen), die in jedem Kreiſe beſtehen und die Fachſchulen für den bäuerlichen Beſitzſtand ſind.

Die Weilburger Höhere Landwirtſchaftsſchule iſt die

Sonderſchule für den mittleren landwirtſchaftlichen Berufsſtand in Heſſen⸗Naſſau und legt Wert darauf, ihren Schülern zuhen ausreichenden Fachkenntniſſen auch eine gute allgemeine Bildung zu vermitteln. In ihrer Einrichtung ähnelt ſie den Realanſtalten, unterſcheidet ſich aber von ihnen durch den ſtarken naturwiſſenſchaftlich⸗-landwirtſchaftlichen Einſchlag. Dadurch eignet ſie ſich beſonders für Schüler, die weniger ſprachlich begabt ſind. Sie legt durch die Wahl eines erprobten Unterrichtsverfahrens beſon⸗ deren Wert darauf, die Selbſttätigkeit und die Denkfähigkeit der Schüler auszubilden.

Die erſte und vornehmſte Anfgabe der Höheren Landwirtſchaftsſchule bleibt es, die ihr anvertrauten Schüler zu charaktervollen, berufsfreudigen Land⸗ wirten zu erziehen. Sie nimmt daher in erſter Linie die Söhne der praktiſchen Landwirte auf oder ſolche Schüler, die ſich ſpäter der Landwirtſchaft oder verwandten Berufen widmen wollen. Sie weiſt aber auch Schüler aus anderen Berufskreiſen nicht zu⸗ rück; wer Kaufmann, Handwerker, Techniker wer⸗ den will, beſonders wenn dieſe Berufe Beziehungen zur Landwirtſchaft haben, wird gerade an der Hö⸗

heren Landwirtſchaftsſchule wertvolle Grundlagen erwerben können. Sie kann daher im weiteren Sinne als höhere Landſchule angeſprochen werden.

Nach Genehmigung durch den Herrn Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten werden ſeit Oſtern 1931 auch Mädchen aufgenommen. Es iſt dies inſofern ſehr zu begrüßen, als die Frau im ländlichen Berufsleben von jeher eine beſonders wichtige Rolle ſpielt, und ihr daher möglichſt viele und gründliche Ausbildungsmöglichkeiten offen ſte⸗ hen müſſen.

Ueber die Berechtigungen der Höheren Land⸗ wifiitnitsſcheen iſt vorläufig folgendes beſtimmt:

1.Das Abſchlußzeugnis der zunächſt ſechsklaſſi⸗ gen Höheren Landuiſriſhaſtsſchulen ſchließt die mitt⸗ lere Reife ein.

2. Das Abſchlußzeugnis der Höheren Landwirt⸗ ſchaftsſchulen nach der Neuordnung vom 1. 4. 1930 wird als eine der Reife für Oberſekunda gleichwer⸗ tige Vorbildung anerkannt: a) zum Studium der Landwirtſchaft mit der kleinen Matrikel; b) zur Ab⸗ legung einer Sonderreifeprüfung für Studierende der Landwirtſchaft an landwirtſchaftlichen Hochſchulen und mir landwirtſchaftlichen Inſtituten ausgeſtatteten Univerſitäten für das Studium mit der großen Ma⸗ trikel; c) zum Studium der landwirtſchaftlich⸗tech⸗ niſchen Gewerbe(Brauerei⸗, Brennerei⸗ und Zucker⸗ fabrikingenieur); d) zum Eintritt in den zweijähri⸗ gen Lehrgang der Lehr⸗ und Forſchungsanſtalt für Gartenbau in Berlin-Dahlem und in die Lehr- und Forſchungsanſtalt für Wein-, Obſt⸗ und Gartenbau in Geiſenheim; e) zum Einiritt in eine Höhere Lehranſtalt für praktiſche Landwirte; f) zum Ein⸗ tritt in eine Kulturbauſchule; g) zum Eintritt in die Staatsförſterlaufbahn;(zu e und g ohne Auf⸗ nahmeprüfung).

Für Mädchen zur Ausbildung als Lehrerin der landwirtſchaftlichen Haushaltungskunde und zur Ausbildung als ländliche Haushaltspflegerin.

Es iſt damit zu rechnen, daß die Zahl der Be⸗ rechtigungen, die vor kurzem neu geregelt worden ſind, auf weitere Berufe ausgedehnt wird.

Die Entwicklung der Zeitverhältniſſe brachte es mit ſich, daß die Vorbedingungen für den Eintritt in die verſchiedenen Berufsſtellungen in die Höhe geſchoben wurden. Wo früher dasEinjährigen⸗

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