15. Die Sammlungen der Anſtalt
Ietzen ſich zuſammen aus:
1. Lehrmittel-Sammlung für den landwirtſchaft- lichen Unterricht,
2. Lehrmittel-Sammlung für den botan.-zoologi- ſchen Unterricht,
3. Lehrmittel-Sammlung für den chemiſch-phyſi- kaliſchen Unterricht,
4. Lehrmittel-Sammlung für den Unterricht in Erdkunde, Geſchichte, Sprachen,
5. Lehrmittel-⸗Sammlung für den Unterricht in Feldmeſſen und Nivellieren,
6. Lehrmittel-Sammlung für den Unterricht in Zeichnen. Die Sammlungen werden von den betreffenden
Fachlehrern verwaltet. Beſondere Zugänge im
Laufe des Jahres:
I. Die landwirtſchaftliche Samm- lung wurde durch eine Anzahl von Modellen, Wandtafeln und Glasbildern ergänzt. Für den Handfertigkeitsunterricht wurqde ei- ne Hobelbank ſowie eine Schnitzbank angeſchafft.
Die Abteilung Biologie erhielt eine Samm- lung Knochenpräparate und von Tieren in natür- licher Lebenshaltung. Die Erdkunde wurde mit einer Sammlung von Glasbildern ausgeſtattet.
Die Schülerbibliothek wurde neu eingerüſtet.
16. Ausflüge und Beſichtigungen
werden regelmäßig ausgeführt und dienen zur Unterſtützung des Klaſſenunterrichts.
17. Schulordnung der Landwirtſchaftsſchule Weilburg.
1. Das Verhalten der Schüler in und außerhalb der Schule muß den Forderungen der guten Sitte und des Anſtandes entſprechen. Jeder Schüler ſoll ſich hierfür ſtets mit verantwortlich fühlen.
2. Wie für alle Schüler aus Weilburg und Um- gebung die Weiſungen ihrer Eltern oder Vor- münder maßgebend find, ſo haben die auswärtigen Schüler auch die Anordnungen ihrer Penſionshal- ter, die nur mit Einverſtändnis des Direktors ge- wählt und beibehalten werden dürfen, durchaus zu befolgen.
Die Aufſicht darüber, daß das in und außer dem Hauſe geſchieht, ſteht dem Direktor und den Klaſſenleitern zu.
z. Die Schüler ſind verpflichtet, die von der Schule eingeführten Klaſſenmützen zu tragen, es ſei denn, daß ſie durch beſondere Erlaubnis des Klaſſenleiters davon befreit ſind.
Den Schülern iſt unterſagt, öffentlich zu rau- en.
Gaſtwirtſchaften, öffentliche Bälle darf kein Schüler anders als in Begleitung ſeiner geſetzlichen Vertreter(Eltern, Vormünder), älterer Verwand- ter oder des Penſionshalters beſuchen. Nur den Schülern der I. Klaſſe kann der Klaſſenleiter den gelegentlichen Beſuch einzelner öffentlicher Gaſt- zimmer geſtatten.
Konzerte, Vorträge, Theater- und Kino-Vor- ſtellungen dürfen die Schüler nur mit Vorwiſſen der Eltern und Penſionshalter beſuchen.
4. Schülervereine jeder Art, ebenſo die Wahl ihrer Vorſtände, bedürfen der Genehmigung des Direktors, ebenſo der Eintritt von Schülern in Vereine außerhalb der Schule.
5. Jeder Schüler iſt verpflichtet, an dem Unter- richt in ſämtlichen Pflichtfächern ſowie an den Schulfeierlichkeiten und Ausflügen, wenn aus ſol- chen nicht beſonders hohe Koſten erwachſen, teil- zunehmen, ebenſo auch an allen Schulveranſtaltun- gen, die zur Ergänzung des Unterrichts dienen.
Wer am wahlfreien Unterricht(z. B. Engliſch) teilzunehmen wünſcht, meldet ſich vor Beginn des Unterrichts bei dem Fachlehrer und verpflichtet ſich damit für das Schuljahr. Eintritt in der Regel nur Oſtern.
In keinem Unterrichtsfach dürfen Schüler ohne Vorwiſſen des Fachlehrers Nachhilfeunterricht nehmen.
6. Die vorſchriftsmäßigen Unterrichtsmittel (Bücher, Hefte, Zeichenſachen und desgl.) ſind in der empfohlenen Form von den Schülern zu be-
ſchaffen.
7. Schuleigentum iſt überall ſchonend zu behan- deln, für jede mutwillige Beſchädigung desſelben haftet der Täter(bezw. deſſen Eltern).
.8. Die bei Schulſchluß erteilten Zeugniſſe haben die Schüler mit der Unterſchrift der geſetzlichen Vertreter verſehen nach den Ferien dem Klaſſen- leiter wieder vorzulegen.
9. Iſt ein Schüler durch Krankheit am Schulbe- ſuch verhindert, ſo iſt das ſpäteſtens am zweiten Tage der Verſäumnis dem Klaſſenleiter zu melden.
Wird ein Schüler von einer anſteckenden Krank- heit*) ergriffen, ſo iſt von ſeinem geſetzlichen Ver- treter oder von dem Penſionshalter dem Direktor
*) Anzeigepflichtige Krankheiten ſind:.
a. Ausſatz, C Atu Sth reric Fleckfieber, epidemiſche Gehirn- entzündung, Gelbfieber, Genickſtarre, Keuchhuſten, epide- miſche Kinderläãhmung, Maſern, Peſt, Pocken, Rotz, Rückfall- fieber, Ruhr, Scharlaci, Typhus und Paratyphus;.
b. Erbgrind, Gzeſchlechtskrankheiten, Grippe, Körnerkrankheit, Krätze, anſteckende Lungen- und Kehlkopftuberkulose, Mi- kroſporie, Milzbrand, Mumps, Röteln, Tollwut, Verlauſung.
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