Jahrgang 
1929
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auch Schüler aus anderen Berufskreiſen nicht zu- rück; wer Kaufmann, Techniker ufw. werden will oder in einen Beruf einzutreten beabſichtigt, der mit der Landwirtſchaft Beziehungen unterhält, wird gerade an der Höheren Landwirtſchaftsſchule wertvolle Grundlagen erwerben können.

Die Weilburger Anſtalt rechnet damit, daß der geſamte landw. Mittelſtand der Provinz in ſteigen- dem Maße ſich ihrer als Erziehungsanſtalt für ſeine Söhne bedienen wird, zumal ſie mit beiden Be- zirksverbänden und beiden Landwirtſchaftskam- mern der Provinz eng verbunden iſt. Wer ſpäter- hin als Landwirt tätig ſein will, muß über tüch- tiges Wiſſen und gründliche Vorbildung verfügen, ſonſt geht er im Wettbewerb mit beſſer Ausgerü- ſteten unfehlbar zugrunde. Sorgfältige Schulbil- dung wird in Zukunft unerläßlich ſein für jeden,

der im Leben ſich eine geſicherte Stellung erringen.

will, und damit werden die Höheren Landwirt- ſchaftsſchulen auch weiterhin unentbehrlich blei- ben.

Zur Weilburger Höheren Landwirtſchaftsſchule gehören 3 Vorſchulklaſſen(Sexta, Quinta, Quarta), die den gleichen Lehrplan haben wie die Vorſchul- klaſſen der übrigen höheren Schulen. Die Sexta wurde Oſtern 1928 eingerichtet. Dahinzu treten 4 fog. Fachklaſſen(L. IV, III, II, I), die der Unter- tertia, Obertertia, Unterſekunda, Oberſekunda entſprechen und nach beſonderem Lehrplan arbei- ten(ſiehe Seite 7). Früher beſtanden nur die drei Fachklaſſen IIII, die nunmehr um eine Klaſſe (L. I, entſprechend Oberſekunda) vermehrt wer- den. Klaſſe LIV(U IIh iſt ſeit Oſtern 1927 in Betrieb, Oſtern 1928 nimmt Klaſſe L III(O III) ihre Arbeit nach dem neuen Plan auf, Oſtern 1929 Klaſſe I. II(U II), Oſtern 1930 Klaſſe L. I(O II).

Mit dieſer Neuordnung verſchieben ſich auch die Berechtigungen. Die frühere ſog. Reifeprüfung der preußiſchen Landwirtſchaftsſchulen nach der Prüfungsordnung von 1892, die die Oberſekunda- reife bot und die für die Uebergangsjahre bis 1931 weitergilt, kommt demnächſt in Fortfall. An ihre Stelle tritt die Abſchlußprüfung der Höheren Landwirtſchaftsſchule nach der Prüfungsordnung vom I. 4. 1927. Sie bietet eine Reife, die der Primareife der übrigen höheren Schulen entſpricht. Erſtmalig wird dieſe Abſchlußprüfung Oſtern 1931 abgehalten werden. Es iſt klar, daß das Abſchluß- zeugnis die neuzeitlichemittlere Reife, die noch unter der Oberſekundareife ſteht, umfaßt..

Das Abſchlußzeugnis der Höheren Landwirt- ſchaftsſchule berechtigt zum Studium der Land- Virtſchaft an deutſchen Hochſchulen und Univer- ſitäten behufs Ablegung der Prüfung für akade- miſch gebildete Landwirte, zum Eintritt in die höheren Lehranſtalten für praktiſche Landwirte (ſog. Seminare), in höhere Gärtner- und Wein- bauanſtalten, überhaupt in alle Berufe, für die der Nachweis der Primareife einer höheren Schule ge-

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nügt. Daß die Landwirtſchaftsſchule infolge ih- res eigenartigen Lehrplans(mit beſonderer Beto- nung der Naturwiſſenſchaft, Landwirtſchaft, Volkswirtſchaftslehre) für viele Berufe eine beſſere Vorbereitung bietet als die übrigen höheren Schu- len, iſt begreiflich und auch vielfältig erwieſen.

Wer nach Beſtehen der Abſchlußprüfung an der Höheren Landwirtſchaftsſchule auch noch die Vollreife einer höheren Schule erwerben will, tritt zweckmäßig in die Prima einer Oberrealſchule ein. Dazu bedarf es bei der Verſchiedenartigkeit der Lehrpläne natürlich einer Aufnahmeprüfung, da- mit auch privater Vorbereitung. Die hieſige An- ſtalt hilft aber mit, denn ſie vermittelt den Schü- lern in wahlfreiem Unterricht während 3 Jahre fieh Nahrnide der zweiten Fremdſprache(Eng- iſch).

Durch den Aufbau der vierten Fachklaſſe wird der Beſuch der Höheren Landwirtſchaftsſchule zwar um ein Jahr verlängert, aber damit müſſen ſich die Eltern abfinden, in dem Gedanken, daß die Anforderungen an den Bildungsſtand der kom- menden Gelchlechter geſteigert werden müſſſen, wenn ſie den Lebenskampf erfolgreich beſtehen wollen. Vielleicht geht die Entwicklung auch noch einmal dahin, daß diejenigen Schüler, die mit der Primareife nicht auskommen zu können glauben, ſich in zwei weiter aufgebauten Klaſſen auch an unſerer Anſtalt die Vollreife erwerben können, ſodaß ſie dann an der Hochſchule die Prüfung ei- nes Diplomlandwirts abzulegen vermögen. Aber das ſind Zukunftsgedanken.

In den Aufnahmebedingungen der Weilburger Höheren Landwirtſchaftsſchule ſind inſofern An- derungen eingetreten, als von Oſtern 1929 an jün- jere Schüler nach Beſuch der Grundſchule(4 Volksſchuljahre) in Sexta aufgenommen werden. Sie durchlaufen dann die 3 Vorklaſſen und gelan- gen wohlvorbereitet in die Fachklaſſen.

In die untere Fachklaſſe L IV(entſpr. U III) werden ſolche Schüler aufgenommen, die die Ter- tiareife nachweiſen, und außerdem Volksſchüler nach Volksſchuljahren, ſofern ſie geiſtig reif ge- nug ſind; dieſe Schüler erhalten in der Fremd- ſPrache Sonderunterricht, ſo daß ſie nach 3 Jahren ebenſo weit gefördert ſind wie die Schüler, die die Vorklaſſen durchlaufen haben.

Durch dieſe erweiterten Aufnahmebedingungen ſoll den Eltern die Benutzung der Höheren Land- wirtſchaftsſchule für ihre Söhne erleichtert wer- den, denn ſie können ſie möglichſt lange im Hauſe

ehalten.

Die mit dem Abgangszeugnis entlaſſenen Schü- ler, die Landwirt werden wollen, treten zweck- mäßig ſofort nach der Schulzeit die praktiſche Lehrzeit an(zwei Jahre als Lehrling, ein Jahr als Volontärverwalter). Ablegung der Lehrlingsprü- fung iſt anzuraten. Teilnahme an einem jahres-