lehrgang einer höheren Lehranſtalt für praktiſche Landwirte(ſog. Seminare für Landwirte, z. B. in Wolfsanger b. Kaſſel) oder Studium an einer land- wirtſch. Hochſchule ſchließen ſich vorteilhaft erſt
nach weiterer mehrjähriger Praxis an.
2. Verwaltung.
Die Höh. Landwirtſchaftsſchule Weilburg ge- hört in den Verwaltungsbereich des preuß. Mini- ſteriums für Landwirtſchaft, Domänen und For- ſten in Berlin..
Schulaufſichtsbehörde: Regierungspräſident in Wiesbaden.
Inhaber der Schule: Stadt Weilburg.
An der äußeren Verwaltung beteiligte ſich bis- her ein Kuratorium, dem nachſtehende Mitglieder angehörten:
1. Der Regierungspräſident in Wiesbaden, Vor-
ſitzender; 2. Ufer, Regierungs- und Schulrat in Wiesbaden;
3. Tenter, Abteilungsvorſteher, Kaſſel, Delegier- ter der Landwirtſchaftskammer für den Reg.- Bez. Kaſſel;
4. Rittergutsbeſitzer Neutze, Groß-Englis, Kreis Fritzlar, Delegierter der Landwirtſchaftskam- mer Kaſſel;
5. Gutsbeſitzer A. W. Paul, Selters, bei Weilburg, Delegierter der Landwirtſchaftskammer für den Reg.-Bez. Wiesbaden;
6. Bürgermeiſter und Gutsbeſitzer Neu in Sel- ters, Oberlahnkreis, Delegierter des Vereins naſſauiſcher Land- und Forſtwirte;
7. Regierungsrat Jenner, Landrat des Oberlahn- kreiſes in Weilburg;
8. Karthaus, Bürgermeiſter in Weilburg, Vertre- ter des Magiſtrats, bis I. Januar 1927, von da an Dr. Höhn, Bürgermeiſter in Weilburg;
9. Kaufmann H. Hauch in Weilburg, Vertreter des Magiſtrats;
10. Brauereibeſitzer Helbig in Weilburg, Vertreter der Stadtverordneten;
11. Berufsſchulleiter Knapp in Weilburg, desgl.;
12. Prof. Dr. Helmkampf, Studiendirektor der Landwirtſchaftsſchule.
Dieſes Kuratorium verſah ſeinen Dienſt im Schuljahr 1928— 29 trotz der Umbildung der An- ſtalt in die Höhere Landwirtſchaftsſchule. Die neuen Beſtimmungen vom 1. 4. 1927 ſehen einen Verwaltungsrat vor mit erweiterter Mitglieder- zahl. Er beſteht aus
1I. zwei auf Vorſchlag der Schulaufſichtsbehörde
von dem Miniſter für Landwirtſchaft, Domä- nen und Forſten ernannten Vertretern des Staates(Staatskommiſſaren: Herrn Oberregie- rungsrat Florſchütz vom Oberpräſidium Kaſ- ſel als Vorſitzenden und Herrn Reg.- u. Schul- rat Ufer-Wiesbaden;
2. einem Vertreter des Schulunternehmers: Bür- germeiſter Dr. Höhn-Weilburg, Vertreter des Vorſitzenden;
3. dem Direktor der Anſtalt: Studiendirektor Dr. Helmkampf;
4. drei Vertretern der Stadtgemeinde, und zwar aus einem vom Magiſtrat und zwei von den Stadtverordneten gewählten Mitgliedern: I. Beigeordneten H. Hauch-Weilburg, Brauerei- beſitzer Helbig-Weilburg u. Berufsſchulober- lehrer Knapp-Weilburg;
5. je zwei von den beiden Landwirtſchaftskam- mern der Provinz gewähltenVertretern: Ober- landwirtſchaftsrat Tenter-Kaſſel und Land- wirtſchaftsrat Dr. Wagner-Wiesbaden;
6. je einem Vertreter von Verbänden, die ſich zu angemeſſenen laufenden Leiſtungen für die Unterhaltung der Anſtalt verpflichtet haben, ſoweit ſie nicht ohnehin ſchon im Verwal- tungsrat vertreten ſind.
Darüber, ob die Leiſtungen eines Verbandes die Einräumung eines Sitzes im Verwaltungs- rat rechtfertigen, entſcheidet der Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten.
Für Weilburg kommen einſtweilen in Frage die beiden Bezirksverbände der Provinz, der Oberlahnkreis, der Verein naſſauiſcher Land- u. Forſtwirte: Landesrat Dr. Schellmann-Kaſ- ſel, Landesrat Schlüter-Wiesbaden, Landrat Regierungsrat Jenner-Weilburg und Kammer- direktor Dr. Kurandt-Wiesbaden;
7. einem vom Lehrkörper aus ſeiner Mitte ge- wählten Mitgliede: Studienrat Dr. Heyl-Weil- burg.
Demnach ſetzt ſich der neue Verwaltungsrat aus 14 Mitgliedern zuſammen.
Am 16. Januar trat der neue Verwaltungsrat zu ſeiner erſten Sitzung zuſammen. Bürgermeiſter Dr. Höhn wurde zum ſtellvertretenden Vorſitzen- den gewählt. Die Geſchäftsordnung wurde feſtge- ſezt. Der Schuletat wurde genehmigt.
z3. Schüleraufnahme.
Die Höh. Landwirtſchaftsſchule beſteht aus 7 Klaſſen mit je einjährigem Lehrgang und zwar:
a) aus 3 Vorſchulklaſſen VI, V und IV(ent- ſprechend Sexta, Quinta und Quarta der übrigen höheren Schulen),
b) aus 4 Fachklaſſen L IV, L III, L II, L I(ent- ſprechend Untertertia, Obertertia, Unterſe- kunda, Oberſekunda). Die Geſamtſchulzeit von Kl. VI bis Kl. L. I dauert 7 Jahre.
A. Aufnahmebedingung. Die Aufnahme der Schüler findet in der Regel zu Oſtern jedes Jahres ſtatt. Für die Aufnahme in die unterſte Fachklaſſe der Höheren Landwirtſchaftsſchule(Kl. L IV) iſt ein
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