A. Höhere Landwirtschaftsſchule.
1. Schulziel und Berechtigungen.
Die Landwirtſchaftsſchule Weilburg, die Nach- folgerin des 1876 aufgehobenen Königl. landwirt- ſchaftlichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wies- baden, wurde am 10. Oktober 1876 eröffnet und nach der Ordnung für die preußiſchen Landwirt- ſchaftsſchulen vom 10. Auguſt 1875(mit den Ab- änderungen vom 15. November 1892) eingerich- tet. Sie rechnete zu den öffentlichen höheren Lehr- anſtalten, mit dem Zweck, ihren Zöglingen eine für den zukünftigen praktiſchen Lebensberuf aus- reichende allg. Bildung(die die Berechtigung für den einjähr.-freiw. Militärdienſt gewährte) und eine ſorgfältige fachwiſſenſchaftliche Vorbildung für den landwirtſchaftlichen Beruf zu geben.
Durch Erlaß des Reichskanzlers erhielt ſie 1879 vorläufig, 1887 endgültig die Berechtigung, ihren Schülern nach beſtandener Entlaſſungsprüfung Zeugniſſe der Reife mit der wiſſenſchaftlichen Be- fähigung für den(jetzt abgeſchafften) einjährig- freiwilligen Militärdienſt zu erteilen.
Das Reifezeugnis der preußiſchen Landwirt- ſchaftsſchulen deckte ſich in ſeinem Wert mit dem Zeugnis der Oberſekundareife der übrigen höhe- ren Schulen.
Die Entwicklung der Zeitverhältniſſe brachte es mit ſich, daß die Vorbedingungen für den Ein- tritt in die verſchiedenen Berufsſtellungen in die Höhe geſchoben wurden. Wo früher das Einjäh- rigenzeugnis genügte, wird jetzt Primareife ver- langt, wo früher die letztere reichte, wird Voll- reife gefordert. Dieſer Vorwärtsentwicklung konnte ſich auch unſere Schule nicht entziehen. Deshalb wurde vom Miniſterium ſchon ſeit Jahren der Ausbau auch der Landwirtſchaftsſchulen er- wogen.
Das Ergebnis war der Erlaß des Miniſteriums für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten über Organiſation und Lehrplan der Höheren Land-
wirtſchaftsſchulen vom I. 4. Der Erlaß trat am I. 4. 1927 in Kraft.
Da die alte Bezeichnung„Landwirtſchaftsſchu- le“ zu vielen Verwechslungen Anlaß gab, wurde die neue Bezeichnung„Höhere Landwirtſchafts- ſchule“ gewählt. Sie ſoll beſagen, daß dieſe An- ſtalt zu den höheren öffentlichen Schulen gehört.
„Die Höhere Landwirtſchaftsſchule will ihren Schülern eine für den landwirtſchaftlichen Beruf in ſich abgeſchloſſene theoretiſche Fachbildung und eine Allgemeinbildung geben, wie ſie in den ent- ſprechenden Klaſſen der allgemeinbildenden höhe- ren Lehranſtalten vermittelt wird.“
Die Höhere Landwirtſchaftsſchule Weilburg erſtreckt ihren Schulbezirk über die ganze Provinz Heſſen-Naſſau, alſo über die Regierungsbezirke Kaſſel und Wiesbaden. Sie iſt in der Provinz die einzige Anſtalt ihrer Art und iſt nicht zu verwech- ſeln mit den ſog.„Landwirtſchaftlichen Schulen“ (landw. Winterſchulen), die in jedem Kreiſe be- ſtehen und als Fachſchulen für den bäuerlichen Beſitzſtand gelten. Die Weilburger Höhere Land- wirtſchaftsſchule iſt die Sonderſchule für den mitt- leren landwirtſchaftlichen Berufsſtand in Heſſen- Naſſau. In ihrer Einrichtung ähnelt ſie den Real- ſchulen, unterſcheidet ſich aber von ihnen durch den ſtarken naturwiſſenſchaftlich- landwirtſchaft- lichen Einſchlag. Dadurch eignet ſie ſich beſonders für Schüler, die weniger ſprachlich begabt ſind. Sie legt durch die Wahl eines erprobten Unterrichts- verfahrens beſonderen Wert darauf, die Selbſttä- tigkeit und die Denkfähigkeit der Schüler auszu- bilden.
Die erſte und vornehmſte Aufgabe der Höheren Landwirtſchaftsſchule bleibt, die ihr anvertrauten Schüler zu denkenden, berufsfreudigen, prakti- ſchen Landwirten vorzubilden und zu erziehen. Sie nimmt daher in erſter Linie die Söhne der praktiſchen Landwirte auf oder ſolche Schüler, die ſpäter Landwirt werden wollen. Sie weiſt aber
1927.


