Die Penſionspreiſe ſind wieder ſtetig geworden. Die Schule drängt darauf, daß Jahrespenſionsſätze vereinbart werden, die alle Koſten der Lebensfüh- rung einſchließlich Erziehungsmühen umfaſſen. Je nach den von den Eltern geſtellten Anſprüchen ſind die jährlichen Penſionsſätze mit etwa 600 bis 1000 RM anzunehmen; ſie werden zwiſchen El- tern und Penſionshaltern vereinbart, ſind am An- fange eines jeden Monats fällig und gelten auch für die Ferienzeit.
E. Unfallverſicherung der Schüler.
Sämtliche Schüler werden bei dem Verband öf- fentlicher Lebensverſicherungsanſtalten in Deutſch- land(Abtlg. Unfallverſicherung) gegen Unfälle im Schulbetrieb und auf dem Wege zur und von der Schule verſichert. Jeder Schüler zahlt zu dem Zwecke bei Beginn des Schuljahres den vom Ver- band feſtgeſetzten Jahresbetrag(für Heimſchüler 2.25 RM, für in Weilburg wohnende Schüler 1.50 RM). Schadensfälle ſind ſofort anzumelden. Die Kaſſe trägt die nötigen Heilkoſten und zahlt in ſchweren Fällen Abfindungsſummen.
Die gemeinſame Verſicherung hat ſich durchaus bewährt und liegt im Sinne der Schüler wie ihrer Eltern. Die Schule muß darauf drängen, daß kein Schüler ſich ausſchließt.
G. Schulordnung.
Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt eine Schulordnung, deren Beſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertre- ter der Schüler ſowie die Penfionshalter erkennen ſie für verbindlich an. 4
H. Abmeldungen
von Schülern müſſen durch die geſetzlichen Ver- treter beim Direktor ſchriftlich oder mündlich er- folgen. Die Abmeldungstermine richten ſich nach der Art der Schulgeldzahlung. Solange das Schul- geld monatlich erhoben wird, muß die Abmeldung vor Beginn des Monats einlaufen, für den ſie beab- ſichtigt iſt. Soll alſo ein Schüler z. B. mit Ende Auguſt die Schule verlaſſen, ſo muß ſein geſetz- licher Vertreter vor dem 1. September Mitteilung gemacht haben; unterläßt er das, ſo hat die Stadt Anſpruch auf das September-Schulgeld.
4. Lehrplan.
Stundenverteilung. ¹)
A. Allgemeine Stoff- und Stundenverteilung.
Vorklaffen Eachklaffen KI. VI Kl. VIKl. IVIKlL.V KI.L.IIKI. L.IIKI. L.I Sulanne
Verbindliche Unterrichtsfächer. I. Allgemein bildende Fächer. Religion und Lebenskunde²) Deutſch) 3 Geſchichte. Erdkunde 3 Fremdſprache4).. Mathematik und Rechnen Feldmeſſen und Planzeichnen II. Grundwiſſenſchaften. Biologie. 4. Chemie, Mineralogie, Geologie Phyſik und Maſchinenkunde Schülerübungen.... 3 III. Fachwiſſenſchaften und Hilfswiſſenſchaften. Ackerbaulehre... 1. Pflanzenbaulehre Tierzuchtlehre... Betriebslehre und Buchführung 3.. Arbeiten auf dem Verſuchsfelde und im Schulgarten. Volkswirtſchaftslehre und landwirtſchaftliche Handelskunde Verwaltungs- und Geſetzeskunde—.. IV. Leibesübungen und Kunſtfächer. Leibesübungen... Zeichnen
Muſik
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je Klaſſe u. Woche einen Nachmittag
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4 2 2 2 2 8 2 2 2 2 2- 6
2 2 2 1 I
¹) Kurzſtunden von 45 Minuten.
Zuſammen: 30
130 33 33 36 36 136 65
34 66)(36)(152)
2) Soweit es nötig erſcheint, kann in den Klaſſen L III, L II und L I außerhalb des Lehrplans je eine weitere Stunde Religions-
unterricht erteilt werden.
3) Im Bedarfsfalle iſt in Klaſſe L. IV eine Erhöhung der Stundenzahl in Deutſch auf 6 zuläfſig. 4) Für Schüler in den Klaſſen L IV und I. III, die aus der Volksſchule gekommen ſind und bas zu ihrem Eintritt in die Höhere Landwirtſchaftsſchule noch keinen fremdſprachlichen Unterricht erhalten haben, erhöht ſich die Zahl der Stunden auf 6.


