Jahrgang 
1926
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wirte, zum Eintritt in die höheren Lehranſtalten für praktiſche Landwirte(ſog. Seminare), in höhere Gärtner⸗ und Weinbauanſtalten, überhaupt in alle Berufe, für die der Nachweis einer abgeſchloſſenen Ausbildung an einer höheren Schule mit 6jährigem Lehrgang genügt. Daß die Landwirtſchaftsſchule infolge ihres eigenartigen Lehrplans(mit beſon⸗ derer Betonung der Naturwiſſenſchaft, Landwirt⸗ ſchaft, Volkswirtſchaftslehre) für viele Berufe eine beſſere Vorbereitung bietet als die übrigen 6laſſi⸗ gen höheren Schulen, iſt begreiflich und auch viel⸗ fältig erwieſen.

Reifeprüfungen finden Oſtern und im Herbſt ſtatt, unter dem Vorſitz eines Regierungsvertreters und im Beiſein eines Vertreters des Kuratoriums.

Diejenigen mit dem Reifezeugnis entlaſſenen Schüler, die Landwirt werden wollen, treten zweck⸗ mäßig ſofort nach der Schulzeit die praktiſche Lehr⸗ zeit an(zwei Jahre als Lehrling, ein Jahr als Vo⸗ lontärverwalter). Ablegung der Lehrlingsprüfung iſt anzuraten. Teilnahme an einem Jahreslehrgang einer höheren Lehranſtalt für praktiſche Landwirte (ſog. Seminar für Landwirte, z. B. in Wolfsanger b. Caſſel) oder Studium an einer landw. Hochſchule ſchließen ſich vorteilhaft erſt nach weiterer mehrjäh⸗ riger Praxis an.

Lehrlings⸗(ſ. g. Eleven⸗)ſtellen zur praktiſchen Erler⸗

nung der Landwirtſchaft, wobei auf die beſonderen Wünſche der Bewerber Rückſicht genommen wird, vermittelt für das geſamte Reichsgebiet dieBuchſtelle der Deutſchen Landwirtſchaftsgeſellſchaft(Berlin SW., Deſſauerſtraße 14). In den einzelnen Provinzen übernehmen die Landr wirtſchaftskammern die Stellenvermittlung.

2. Verwaltung.

Die Landwirtſchaftsſchule Weilburg gehört in den Verwaltungsbereich des preuß. Miniſteriums für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten in Ber⸗ lin.

Schulaufſichtsbehörde: Regierungspräſident in Wiesbaden.

Inhaber der Schule: Stadt Weilburg.

An der äußeren Verwaltung beteiligt ſich ein Kuratorium, dem nachſtehende Mitglieder ange⸗ hören:.

.Der Regierungspräſident in Wiesbaden, Vorſitzender; . Ufer, Regierungs⸗ und Schulrat in Wiesbaden;

. Tenter, Abteilungsvorſteher, Caſſel, Delegierter der Landwirtſchaftskammer für den Reg.⸗Bez. Caſſel;

. Rittergutsbeſitzer Reutze, Groß⸗Englis, Kreis Fritzlar, Delegierter der Landwirtſchaftskammer Caſſel;

. Gutsbeſitzer A. W. Paul, Selters bei Weilburg, De⸗ legierter der Landwirtſchaftskammer für den Reg.⸗Bez. Wiesbaden;

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6. Bürgermeiſter und Gutsbeſitzer Neu in Selters, Ober⸗ lahnkreis, Delegierter des Vereins naſſauiſcher Land⸗ und Forſtwirte;

7. Regierungsrat Jenner, Landrat des Oberlahnkreiſes in Weilburg;

8. Karthaus, Bürgermeiſter in Weilburg, Vertreter des Magiſtrats.

9. Kaufmann H. Hauch in Weilburg, Vertreter des Ma⸗ giſtrats;

10. Brauereibeſitzer Helbig in Weilburg, Vertreter der Stadtverordneten;

11. Berufsſchulleiter Knapp in Weilburg; desgl.

12. Prof. Dr. Helmkampf, Studiendirektor der Landwirt⸗

ſchaftsſchule.

3. Schüleraufnahmen.

Die Landwirtſchaftsſchule beſteht aus 5 Klaſſen mit je einjährigem Lehrgang und zwar:

a) aus 2 Vorſchulklaſſen V und IV(entſprechend Sujita und Quarta der übrigen höheren Schu⸗ en),

b) aus 3 Fachklaſſen III, II, I(entſprechend Un⸗ tertertia, Obertertia, Unterſekunda). Die Ge⸗ jntſchulzeit von Kl. V bis Kl. I dauert 5

ahre.

Die Aufnahme in die drei oberen Klaſſen der Landwirtſchaftsſchule(Fachklaſſen III, II, l) findet zu Oſtern und Michaelis ſtatt, während Schüler in die beiden unteren Klaſſen(V und IV) im allgemei⸗ nen nur Oſtern eintreten können. Verſetzt wird aus V und IV in der Regel nur Oſtern, dagegen von III aufwärts halbjährig(zum Oſter⸗ und Herbſt⸗ termin). Schüler, die Oſtern in Kl. III II aufge⸗ nommen werden, rücken im allgemeinen auch Oſtern in die nächſte Klaſſe ein, während Schüler, die im Herbſt Aufnahme finden, auch im Herbſt verſetzt werden. Bringt es ein Schüler nicht zur Verſetzung, ſo kann er ſie nach einem weiteren Halbjahr er⸗ reichen. Ausnahmsweiſe können Schüler auch im Verlaufe eines Schulhalbjahres aufgenommen wer⸗

en.

Die Aufnahme in die V. Klaſſe erfolgt nicht vor dem vollendeten 10. Lebensjahr, d. h., der Schü⸗ ler muß 4. beſſer 5 Volksſchuliahre hinter ſich haben.

Je früher ein Schüler Aufnahme findet, um ſo ſicherer kann er ausgebildet werden, und um ſo leichter wird er vorwärts kommen. Daher iſt Ein⸗ tritt ſchon in die Vorklaſſen V und IV wünſchens⸗ wert. Zögern auswärts wohnende Eltern mit der Anmeldung ihrer Söhne, weil ſie ihre Erziehung möglichſt lange in den Händen behalten wollen, ſo ſollten ſie mindeſtens den Eintritt in Klaſſe III mög⸗ lich machen(alſo Aufnahme mit Tertiareife). Länge⸗ re Hinausſchiebung des Eintritts eines Schülers