Jahrgang 
1913
Einzelbild herunterladen

4

Für IV beim Oſtertermin: Sicherheit in der deutſchen Rechtſchreibung und Zeichen⸗ ſetzung, die Grundbegriffe der Grammatik(ſichere Unterſcheidung der Wortarten, Satzteile und Satzarten, der deutſchen Kaſus⸗ und Verbformen), Leſen und überſetzen leichter franzöſiſcher Sätze. Sicherheit im Rechnen mit gemeinen und Dezimalbrüchen; beim Herbſt⸗ termin: Außerdem die franzöſiſche regelmäßige Deklination und Konjugation, die Regeldetri und die Anfänge der Geometrie(Linien, Winkel, Dreiecke).

Für III in beiden Terminen: ein einfacher deutſcher Aufſatz erzählenden oder beſchrei⸗ benden Inhalts, die regelmäßige franzöſiſche Formenlehre, die geſamte Bruchrechnung und Regeldetri, die Anfänge der Geometrie(Linien, Winkel, Dreiecke), das wichtigſte aus der Sage und Geſchichte des Altertums ſowie aus der Geographie der Mittelmeerländer.

c) Zur Aufnahme in die Klaſſen II und I befähigen Zeugniſſe aus oberen Klaſſen anderer höherer Schulen nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeugnis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch eine Prüfung nachgewieſen werden. Die Anforderungen ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der vorangehenden Klaſſen.

Bei jeder Aufnahme iſt ein Geburtsſchein, ein Abgangszeugnis von der zuletzt be⸗ ſuchten Anſtalt, ſowie ein Impfungs- oder Wiederimpfungsſchein vorzulegen.

Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen V und IV jährlich 100 Mark, für die Klaſſen III bis I jährlich 130 Mark, zahlbar vierteljährlich im voraus an die Stadtkaſſe zu Weilburg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.

Jeder von auswärts ſtammende, in Weilburg wohnhafte Schüler hat einen Penſions⸗ halter nachzuweiſen, der ſich verpflichtet, die häusliche Aufſicht über ihn zu führen. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors. Bietet die bisherige Wohnung die nötige Gewähr für eine wünſchens⸗ werte Entwicklung des Schülers nicht, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungswechſel an. In den Wohnungen ſind die auswärtigen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Ordinarien ſowie durch den Direktor unterworfen.

Sonſtige Beſtimmungen ſind in der Schulordnung enthalten, welche jeder Schüler bei ſeinem Eintritt erhält und welche von ſeinem geſetzlichen Vertreter, ſowie von ſeinem Penſionshalter durch ihre Unterſchrift als verbindlich anzuerkennen iſt.

Lehrplan: Vorſchule Landwirtſchaftsſchule V IV III II 1 1. Turnen. 1.... 4 4 2 2 2 2. Geſang 2 2 1 1 1 3. Religion 2 2 1 1 1 4. Deutſch 6 6 4 4 4 5. Geſchichte 2 2 2 2 6. Schreiben. 2 7. Franzöſiſch. 6 6 4 4 4 8. Erdkunde..... 2 2 2 2 2 9. Zoologie und Botanik.. 2 2 4 4 2 10. Phyſik, Chemie und Geſteinskunde 8 4 4 11. Rechnen und Mathematik.. 4 4 5 4 4 Zeichnen und Feldmeſſen... 2 2 2 2 2 12. Landwirtſchaftslehre und landw. Rechnen 7 9 zuſammen wöchentlich Stunden 32 32 35 37 37