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narkurſus für Landwirtſchaftslehrer, wie ſolche bei den Landwirtſchaftsſchulen zu Weilburg, Hildesheim und Eldena eingerichtet ſind, erworben wird. Zum Beſuche dieſer Seminarkurſe können würdigen und bedürftigen Kandidaten auf Antrag Beihilfen aus den Fonds des Königlichen Landwirtſchaftlichen Miniſteriums gewährt werden.
3. zum Eintritt in die Geſchäftsſtelle der Deutſchen Landwirtſchaftsgeſellſchaft zum Zwecke der Ausbildung kaufmänniſch- und verwaltungstechniſch geſchulter landwirt⸗ ſchaftlicher Beamten,(Rechnungsführer, Rentmeiſter, Amtsſekretäre);
4. zum Eintritt in die Königliche Gärtnerlehranſtalt zu Dahlem bei Steglitz(Vorort von Berlin), wenn zugleich eine vierjährige gärtneriſche Praxis in einer Handels⸗ gärtnerei und in einer Baumſchule nachgewieſen wird;
Ausbildungsbetrag jährlich 250 Mk. Die Anſtalt verfügt über Stipendien. Nach Beſtehen der Abſchlußprüfung Möglichkeit der Anſtellung im Staatsdienſt mit auskömmlichem Gehalte. 5. zum Eintritt in die Königliche Lehranſtalt für Wein-, Obſt- und Gartenbau zu Gei— ſenheim(Rgbz. Wiesbaden) nach vorangegangener zweijähriger praktiſcher Lehrzeit; 6. zum Eintritt in das Königliche Pomologiſche Inſtitut(Fachſchule für Garten- und Obſtbau) zu Proskau, Rgbz. Oppeln; 7. zum Eintritt als Bewerber(Supernumerar) der mittleren Beamtenlaufbahn, nämlich: a) bei den Königlichen Regierungen(Ausbildung zum Kreis- und Regierungsſekretär, Rentmeiſter ꝛc.),
b) bei der Gerichtsverwaltung(Ausbildung für den Bureaudienſt, Gerichtsſekretär ꝛc.),
c) im Königlichen Eiſenbahndienſt(Ausbildung für den Büreau- und niederen tech⸗ niſchen Dienſt),
d) im Kaiſerlichen Poſtdienſt und Telegraphendienſt(Ausbildung zu Aſſiſtenten, Poſt⸗ verwaltern, Poſtmeiſtern, Büreau⸗ und Kaſſenbeamten ꝛc.),
e) bei der Königlichen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung(Büreaudienſt),
f) zum Eintritt in die Zahlmeiſter- und niedere Intendanturlaufbahn der Armee (aber nicht der Marine!),
8. zum Eintritt in die Marine- und die Torpedoingenieurlaufbahn;
Vorbedingung iſt außerdem noch der Nachweis einer 30 monatigen praktiſchen Ausbildung auf einer der vom K. Marinekommando vorgeſchriebenen oder als geeignet zugelaſſenen Schiffswerften und Maſchinenfabriken nach Maßgabe der Einſtellungsbedingungen.—
9. zur Teilnahme an Handelshochſchulkurſen nach vorangegangener praktiſcher Aus⸗ bildung im kaufmänniſchen Betriebe;
10. zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Lehranſtalten nach Beſuch der König⸗ lichen Akademie der bildenden Künſte in Berlin.
Lehrlings⸗(ſ. g. Eleven⸗)tellen zur praktiſchen Erlernung der Landwirtſchaft, wobei auf die be⸗ ſonderen Wünſche der Bewerber Rückſicht genommen wird, vermittelt für das geſamte Reichs⸗ gebiet die„Buchſtelle der deutſchen Landyvirtſchaftsgeſellſchaft“(Berlin S. W., Deſſauerſtraße 14).
Da der Bedarf an Rechnungsführern, Rentmeiſtern, Amtsvorſtehern, Amtsſekretären und ſonſtigen landwirtſchaftlichen Verwaltungsbeamten immer noch zunimmt, ſo wird darauf beſon⸗ ders aufmerkſam gemacht und darauf hingewieſen, daß die Buchſtelle der deutſchen Landwirt⸗ ſchaftsgeſellſchaft Abiturienten unſerer Anſtalt gern in den erwähnten Geſchäftszweigen aus⸗ bildet(vergl. oben Nr. 3) und auch bereit iſt, die von ihr ausgebildeten Zöglinge mit Gehalt anzuſtellen. Die näheren Bedingungen ſind durch die Buchſtelle der D. L. G. zu erfahren.
Schüler, die Luſt zeigen, ſich den deutſchen Kolonien zuzuwenden, ſei es als Landwirt oder als Kolonialbeamter, werden auf die Kolonialſchule zu Witzenhauſen(a. d. Werra, Rgbz. Kaſſel) aufmerkſam gemacht, in der junge Leute für den kolonialen Landwirtſchafts⸗ betrieb praktiſch vorgebildet werden. Der Schulvorſtand, der gern nähere Anskunft erteilt, vermittelt den Zöglingen der Anſtalt nach Beendigung des Ausbildungsganges Stellungen in den deutſchen Kolonien.
Mit dem Berechtigungsſchein zum einjährigen⸗freiwilligen Dienſte verſehene Wehrpflich⸗


