Jahrgang 
1926
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Der NameSammelſchule bezieht ſich auf die Lage. Die Oberſchule ſoll die tüchtigen Kinder eines größeren ländlichen Bezirks ſammeln und ſie nach ihrer Volksſchulzeit in 6 Jahren den höheren Berufsſchichten zuführen.

Es verſteht ſich von ſelbſt, daß die Bewältigung der hohen geiſtigen An⸗ forderungen und die Erlangung des Reifezeugniſſes einer Vollanſtalt nur kör⸗ perlich und geiſtig geſunden Kindern mit feſtem Willen, mit großer Freude an geiſtiger Arbeit und mit guter Begabung gelingen kann. Das Ziel des neu eintretenden Schülers ſoll ſein, alle ſechs Klaſſen zu durchlaufen und die Schule mit dem Reifezeugnis zu verlaſſen. Es können natürlich auch Schüler mit der Verſetzung nach O9 2(mittlere Reife) oder nach U1 die Schule verlaſſen und die Berufe ergreifen, für welche die Erlangung dieſer Zeugniſſe Vorbedingung iſt (mittlere Beamten⸗ und Verwaltungslaufbahn).

Es iſt leicht für den Lehrer, die Treue, Gewiſſenhaftigkeit und den Fleiß feſtzuſtellen, den ein Kind den Pflichten und Aufgaben der Schule entgegen⸗ bringt. Sehr ſchwierig iſt dagegen ein ſicheres Urteil über die Begabung und die ſeeliſchen Kräfte, neue, höhere und verwickelte Gedankengänge zu erfaſſen und zu beherrſchen. Die Wiſſenſchaft der experimentellen und ſtrukturellen Pſychologie hat nach dem Kriege ein gewaltiges Arbeitsgebiet erſchloſſen, um das Dunkel über die Entfaltung und das Wachstum des Seelenlebens zu erhel⸗ len und eine wiſſenſchaftliche pſychologiſche Pädagogik aufzubauen.

Inſoweit ſchon praktiſche Reſultate dieſer neuen Forſchungsmethoden vorliegen, werden ſie in der Aufnahmeprüfung angewendet. Dieſe Prüfung hat inſofern günſtige Vorbedingungen, als die Prüflinge ſchon im 13. oder 14. Lebensjahre ſtehen und eine ſiebenjährige Beobachtung des bisherigen Lehrers da iſt. Auf dieſe Kenntnis muß ſich die Oberſchule ſehr weſentlich ſtützen. Des⸗ halb iſt ihr das ausführliche Urteil des bisherigen Lehrers ſehr wertvoll, beſon⸗ ders ſeine Anſicht über die vorher angedeutete Befähigung eines Kindes, zu ſelbſtändigem Denken und Urteilen zu gelangen. Es kommt ſehr häufig vor, daß ein ſolches Urteil über ein 13 jähriges Kind ſich in den folgenden Jahren als überraſchend richtig beſtätigt, es kommt auch vor, daß es ein Fehlurteil war. Die Kraft, vom gegenſtändlichen zum begrifflichen Denken überzugehen, iſt erſt im Anfang ihrer Entwicklung. Die den jugendlichen Körper und Geiſt ſo gewal⸗ tig beeinfluſſenden Jahre der Pubertät(dasFlegelalter) wirken auf dieſe Kraft nach uns unbekannten Geſetzen ein. Das Landkind überwindet dieſe Zeit meiſt in langſamem, aber ſicherem Wachstum. Die Oberſchule iſt ſtändig bemüht, das Urteil des früheren Lehrers und das in der Aufnahmeprüfung gewonnene eigene Urteil auf ſeine Richtigkeit nachzuprüfen, um jeden Schüler richtig zu beurteilen.

Ferner ſtellt die Aufnahmeprüfung das Maß der Kenntniſſe feſt, welches das Kind von der Volksſchule mitbringt und welches im Abgangszeugnis ſeinen Ausdruck findet. Um dem ſchon in der U3 in vollem Umfange einſetzenden neuen Aufgabenkreis gewachſen zu ſein, muß vollkommene Sicherheit voraus⸗ geſetzt werden in dem Stoffgebiet der ſieben Volksſchuljahre. Denn jedes Schul⸗ jahr der Oberſchule nimmt die Kraft der Schüler ſo in Anſpruch, daß zum Aus⸗ füllen vorhandener größerer Wiſſenslücken oder zur Beſeitigung großer Un⸗ ſicherheiten keine Zeit bleibt.

Die Aufnahmeprüfung erſtreckt ſich deshalb auf die ſichere ſchriftliche und mündliche Beherrſchung der deutſchen Sprache(Aufſatz, Diktat, freie Erzäh⸗ lung), auf die Kenntniſſe in Geſchichte, Erdkunde und Naturkunde. Endlich wird Rechnen einſchließlich der Bruchrechnung an Zahlenbeiſpielen und in An⸗ wendungen geprüft. Durch alle Teile der Prüfung zieht ſich wie ein roter Faden der Wunſch, aus Schulzeugnis, Prüfungsleiſtungen, dem Lehrergutachten und den eigenen Beobachtungen eine möglichſt umfaſſende Kenntnis der Fähig⸗ keiten des Prüflings zu gewinnen, um die ſchwerwiegende Entſcheidung über Aufnahme oder Nichtaufnahme verantworten zu können.

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