Jahrgang 
1926
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mete er ganz beſondere Aufmerkſamkeit der Ausbildung der Naſſauiſchen Lan⸗ desbank, der Naſſauiſchen Sparkaſſe und der Brandverſicherung. Auch für das Erziehungsweſen, insbeſondere für die Wiesbadener Blinden⸗ und die Camber⸗ ger Taubſtummenanſtalt, zeigte er lebhaftes Intereſſe. Er hat dieſe Inſtitute alle, wie auch die Heilanſtalt auf dem Eichberg, in kommunalſtändiſche Verwal⸗ tung übergeführt und dadurch erſt ſie wirklich lebenskräftig und entwicklungs⸗ fähig gemacht.

Das Vertrauen ſeiner Uſinger Landsleute berief ihn in zwei Legislatur⸗ perioden zum Vertreter in das Abgeordnetenhaus. Er hat hier für Bildung des Kreiſes Uſingen gewirkt und auch die Homburg⸗Uſinger Eiſenbahn, die end⸗ lich das Oſttaunusland dem großen Verkehr anſchloß, iſt im weſentlichen ſeiner parlamentariſchen Tätigkeit zu verdanken, der er ſich ganz gewidmet hatte, nach⸗ dem er 1887 als Landesdirektor in den Ruheſtand getreten war.

1895 am 26. April, iſt er in Wiesbaden verſchieden. Die letzten zwei Lebensjahre haben ihm ſchwere körperliche Leiden gebracht, die er mit Geduld ertrug und in denen eine beſorgte Schweſter, die nach dem Tode der Mutter dem Unverheirateten den Haushalt führte, ihn treulich pflegte.

Chriſtian Wirth iſt trotz ſeines Aufſtiegs vomSchreiber zum Landes⸗ direktor innerlich ſtets derſelbe geblieben, einfach und bieder. Selbſt dem gering⸗ ſten ſeiner Jugendfreunde aus dem Uſinger Lande ſtand auch das Heim des Landesdirektors offen. Wo Not war, hat er gern geholfen, und ſein Teſtament bedenkt in Wiesbaden und Uſingen die Stadtverwaltungen, kirchliche Einrich⸗ tungen, auch die Camberger Taubſtummenanſtalt mit beträchtlichen Legaten.

Im Schloßgarten hat ihm Uſingen, das er immer für ſeine eigentliche Heimat angeſehen, ein Denkmal geſetzt, aus dem freundlich⸗ernſte Augen unter hoher Stirne in einem klugen Geſichte dem Beſchauer entgegenſtrahlen.

So hat Chriſtian Wirth für ſich geſtrebt, für andere gearbeitet und gelebt, jedem Schüler derChriſtian Wirth⸗Schule jetzt und zukünftig ein leuch⸗ tendes Vorbild in Bildungsſtreben, in Amt und Leben.

Dr. W. M. Dienſtbach.

Die Oberſchule iſt eine Vollanſtalt, welche in 6 Jahren zum Reifezeugnis führt. Sie iſt wie jede höhere Lehranſtalt paritätiſch, d. h. ſie nimmt Kinder jeden Bekenntniſſes auf. Den evangeliſchen Religionsunterricht erteilen Stu⸗ dienräte, welche das Staatsexamen in Religion abgelegt haben. Den katho⸗ liſchen Religionsunterricht erteilt der katholiſche Pfarrer, den jüdiſchen Religi⸗ onsunterricht ein vom Provinzialrabbiner beauftragter Lehrer.

Die Oberſchule umfaßt 6 Klaſſen. Sie heißen von unten anſteigend Unter⸗ tertia(ll 3), Obertertia(O 3), Unterſekunda(II 2), Oberſekunda(O 2), Unter⸗ prima(U 1), Oberprima(O 1).

Die Oberſchule lehrt zwei fremde Sprachen: Franzöſiſch von U 30 1, Lateiniſch von U 20 1.

Die für die Oberſchule in Aufbauform gebräuchliche BezeichnungAuf⸗ bauſchule rührt daher, daß ſie auf der Volksſchule aufbaut. Sie iſt deshalb beſtimmt für ſtrebſame und begabte Knaben und Mädchen, welche die Volks⸗ ſchule ſieben Jahre lang mit ſehr gutem Erfolge beſucht haben. Nur in ſeltenen Ausnahmefällen können Schüler anderer höherer Lehranſtalten aufgenommen werden, z. B. bei Verſetzung des Vaters o. ä.

Die Oberſchule iſt in ihrem Bildungsgang von den älteren, neunjährigen höheren Schulen(Gymnaſium, Realgymnaſium und Oberrealſchule) verſchie⸗ den, iſt ihnen aber gleichwertig. Sie berechtigt zum Univerſitätsſtudium, zum Beſuch der pädagogiſchen Akademien, zum Eintritt in alle Laufbahnen der ſtaat⸗ lichen Verwaltung und der Privatwirtſchaft, für welche das Reifezeugnis einer Vollanſtalt gefordert wird.

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