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2. Vermischte Nachrichten.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 22. April, vormittags 9 Uhr, mit der Prüfung der aufzunehmenden Schüler. Dieselben haben sich mit Papier und Feder, die für Sexta Angemeldeten auch mit einer Schiefertafel zu versehen.
Bei der Aufnahme muſs Geburts- und Impfschein, sowi ein Schulzeugnis vorgelegt werden.
Der Eintritt in die Sexta darf nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erfolgen. Für die Aufnahme in diese Klasse wird gefordert: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; Bekannt- schaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und neuen Testamentes.
2. Soll ein Schüler die Anstalt verlassen, so ist der Direktion der Schule seitens der Eltern recht. zeitig d. h. Vor Ablauf des Semesters oder Quartals schriftlich davon Anzeige zu machen. Als Anfangstermine der Quartale gelten: 1) der Tag des Schulanfangs nach Ostern, 2) der 1. Juli, 3) der Tag des Schulanfangs nach Michaelis, 4) der 1. Januar. Erfolgt die Abmeldung verspätet, so erwächst den Eltern daraus die Verpflichtung weiterer Schulgeldzahlung bis zum Ende des betr. Quartals.. Wird die Abmeldung ganz unterlassen, so gilt der betreffende Schüler ledislich als Absent, und die Eltern werden demnach selbstverständlich zur Zahlung des Schulgeldes herangezogen. Das Schulgeld ist stets für ein Vierteljahr im voraus fällig.
3. Für auswärtige Schüler ist folgendes zu beachten:
a) Es darf für dieselben keine Wohnung gemietet werden ohne die ausdrückliche, vorher einzuholende Genehmigung des Direktors.
b) Es muſs eine zuverlässige, in hiesiger Stadt wohnhafte Persönlichkeit bestellt werden, welche sich verpflichtet, hinsichtlich der Schulangelegenheiten und der häuslichen Aufsicht die Stelle der Eltern zu vertreten. In der Regel wird der Hauswirt die dazu geeignete Person sein.
4. Ostern v. J. hat die Umwandlung der Anstalt in eine lateinlose sechsklassige Realschule mit gymnasialen Nebenab teilungen für Sexta, Quintaund Quarta begonnen. Ostern d. J. tritt bereits die lateinlose Quinta ins Leben. Die griechischen Kurse kommen von jetzt ab in Weg- fall, und der Lehrplan für die Klassen von Quarta aufwärts bis Sekunda wird zunächst unter Beschränkung des Lateinischen und Verstärkung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer ganz realgymnasial gestaltet werden.
Bei der Anmeldung der Schüler mufſs natürlich ausdrücklich bemerkt werden, ob sie in die Real- oder in die Gymnasialklassen eintreten sollen.
5. Die Berechtigungen der Schule. Selbstverständlich bleiben die Berechtigungen, welche jetzt die Schule besitzt, sämtlich ohne irgend welche Einschränkung bis Ostern 1899 bestehen, dem Zeitpunkte, bis zu welchem diejenigen Zöglinge, welche jetzt aus(uinta nach Quarta aufrücken, bei normalem Aufsteigen die Anstalt absolviert haben werden. Mit Ostern 1900 treten dann die Berechtigungen in Kraft, welche den Realschulen zuerkannt sind oder bis dahin noch bei-
gelegt werden.


