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Die Berechtigungen, welche die Realschulen gewähren, sind folgende: Die Abgangsprüfung berechtigt:
1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. 2. zu allen Zweigen des Subalterndienstes, nämlich
a) zum Civilsupernummerariat der Provinzialverwaltung(Kgl. Regierung, Pro- vinzialverband, Bezirksverband),
b) zum Civilsupernummerariat im Kgl. Eisenbahndienst,
c) zum Justizsubalterndienst,
d) zum Civilsupernummerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern, wenn das Reifezeugnis einer anerkannten zweijährigen Fachschule erworben oder die Unterprima einer Oberrealschule mit Erfolg besucht ist,
e) zur Zulassung zu der Landmesser- und der Markscheide-Prüfung, wenn ein einjähriger erfolgreicher Besuch einer anerkannten Fachschnle oder der Obersekunda einer Oberrealschule nachgewiesen ist.
f) zum Eintritt als Postgehilfe,
g) zum Bureaudienst bei der Kgl. Bau-, Hütten- und Salinenverwaltung,
h) zum Dienst in den städtischen Verwaltungen,
i) zum Eintritt in den Dienst bei der Reichsbank(nach einer Lehrzeit in einem Bankgeschäft),
3. zum Studium der Landwirtschaft auf der Kgl. landwirtschaftlichen Hochschule,
4. zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste und für die Musik,
5. zu der Meldung zur Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,
6. zur Annahme als Anwärter für den Dienst als Kgl. Bauschreiber und Technischer Sekretär in der Allgemeinen Bauverwaltung.
Ausserdem berechtigt das Bestehen der Abgangsprüfung zum Eintritt in die
Obersekunda einer Oberrealschule.
Die Berechtigungen der Oberrealschulen sind in neuester Zeit sehr erweitert wor-
den, indem das Reifezeugnis nach Unterprima der Oberrealschulen berechtigt(ab-
gesehen von den bereits oben unter 2d und e genannten Berufsarten) zur Zu-
lassung zu der Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Kgl. Eisenbahnen,
zum Studium der Tierheilkunde, der Zahnheilkunde und der Pharmacie, falls eine
Ergänzungsprüfung im Lateinischen an einem Realgymnasium bestanden wird.
Das Zeugnis der Reife einer Oberrealschule berechtigt:
1.
2.
zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität mit nachfolgender Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen, zum Studium des Bau- und Maschinenfaches(Berlin-Charlottenburg, Hannover, Aachen, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig) und zu den nachfolgenden Staatsprüfungen im Hochbaufach, Bauingenieurfach (Eisenbahnbau, Wasserbau, Brückenbau) und im Maschinenbauwesen(Staatseis en- bahndienst),
. zu dem Studium auf den Forstakademieen(Eberswalde und Münden) und zur Zu-
lassung zu den Prüfungen fär den höheren Forstverwaltungsdienst,


