Jahrgang 
1930
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1. April: Aufnahmeprüfung für Sexta. Geprüft wurden nur die auswärtigen Schüler. Im Prüfungsaus- ſchuß waren die Herren Kunkel-Rinteln und Holſte-Engern von der Grundſchule und die

Herren Orlopp und Appel vom Gymnaſium; den Vorſitz führte der Direktor.

2. April: Gerätewettkampf der Klaſſen UI UIII. Sieger im Klaſſendurchſchnitt: UlIl.

2. 9. April: Ausſtellung der Arbeiten des Zeichen- und Werkunterrichts im Zeichenſaal.

7. April: Die Ull beſuchte mit ihrem Chemielehrer Studienrat Hornſchu den Georgsſchacht bei Obern- kirchen.

9. April: Ende des Schuljahrs. Der Direktor entließ in der gemeinſamen Schlußandacht die abgehenden Schüler, insbeſondere die 6 Schüler, die die Reife für Oll eines Realgymnaſiums erreicht hatten.

VII. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

Verf. v. 15. Februar 1930: Die Schule ſollte ſich mit dem dichteriſchen Schaffen der Le- benden ernſthaft und dauernd beſchäftigen, ohne deshalb die ältere Dichtung zu vernachläſſigen. Mitglieder der Sektion für Dichtkunſt der Preußiſchen Akademie der Künſte machen auf litera- riſche Erſcheinungen der letzten Jahre aufmerkſam, die ſich als Prämien und zur Aufnahme in Büchereien eignen.

Min. Erlaß v. 29. Juli 1929: Die Wanderungen an Wandertagen ſind wegen ihrer allgemeinen er- zieheriſchen und ſozialen Werte ausſchließlich Gemeinſchaftsveranſtaltungen der Schule und der ein- zelnen Klaſſen. Sie bilden daher einen weſentlichen Teil des Unterrichts. Aus dieſen Gründen iſt von einer Befreiung von Schülern außer bei Krankheit und in anderen dringenden Fällen abzu- ſehen..

Verf. v. 20. September 1929: In Rückſicht auf die Kürze des z. Schulvierteljahrs ſoll verſuchsweiſe von der Er- teilung eines Weihnachtszeugniſſes abgeſehen werden. Ueber die Erfahrungen foll auch der Elternbeirat ſein Gutachten abgeben.

Min. Erlaß v. 31. Oktober 1929: Das Schulgeld iſt in Zukunft wieder ausnahmslos durch Ueber- weiſung auf das Poſtſcheckkonto der Schule zu zahlen. Dieſe Anordnung findet ihren Grund in den bekannten Gefahren, die die Ueberbringung des Schulgeldes durch die Schul- kinder in ſich ſchließt, in der Störung des Unterrichts durch die Schulgeldeinſammlung, vor allem in den Bedenken, daß durch die Barentrichtung des Schulgeldes in der Klaſſe Freiſtelleninhaber oder über- haupt minderbemittelte Schüler vor ihren Mitſchülern in eine peinliche Lage gebracht werden.

Min. Erlaß v. 2. April 1929: Der Fortbeſtand der Schülerunfallverſicherung iſt gefährdet, wenn die Zahl der Unfälle und die Höhe der durch ſie bedingten Schadenerſatzleiſtungen nicht geringer wird.

Min. Erlaß v. 27. Januar 1930: In anbetracht der erhöhten Geſchwindigkeit der modernen Verkehrs- mittel und des Anwachſens des Kraftfahrzeugverkehrs muß die Schule bedacht ſein, bei der Jugend das rechte Verſtändnis für den modernen Verkehr und für die Anforde- rungen, die dieſer an den Menſchen ſtellt, zu wecken und lebendig zu erhalten

Min. Erlaß v. 21. Mai 1929: Eine Entſchließung des Hauptausſchuſſes des Deutſchen Induſtrie- und Han- delstages vom 16. April 1929 zu der Ueberſpannung äußerer Schulvorbil dungs- anforderungen für wirtſchaftliche und beamtliche Berufe wird mitgeteilt.

Min. Erlaß v. 25. November 1929:

Ausbildung von Volksſchullehrern und Volksſchullehrerinnen.

Es wird beabſichtigt, im Frühjahr 1930 ſieben neue dagogiſche Akademien ein- zurichten, ſodaß zum 1. Mai 1930 in 15 Akademien Studenten aufgenommen werden können, und zwar in Elbing, Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, Stettin, Breslau, Erfurt, Halle a. d. Saale, Kiel, Al- tona, Hannover, Dortmund und Kaſſel zur Ausbildung evangeliſcher Lehrer und Lehrerinnen, in Beuthen zur Ausbildung katholiſcher Lehrer und Lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katho- liſcher Lehrer und in Frankfurt a. Main zur Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen