Jahrgang 
1929
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Filcher: Rechenbuch, 1.-5. Teil: VI-IV. B. G. Teubner, Leipzig. Genehmigt durch Verf. v. 17. 5. 1926. S. 2205.

Schülke: Vierstellige Logarithmentafel. UII-Ol. B. G. Teubner, Leipzig. Genehmigt durch Verf. v. 17. 5. 1926. S. 2204.

Lochmann: Grundriß der Experimentalphysik, bearb. v. Klaus. Oll-Ol. Winckelmann und Söhne, Berlin. Genehmigungsverfügung nicht mehr feststellbar.

Schmeil-Norrenberg: Naturkunde für höhere Lehranstalten. VI-IV. Quelle u. Meyer, Leipzig. Ge- nehmigt durch Verf. v. 21. 5. 1910. S. 14808.

Sering-Rolle: Gesänge für höhere Lehranstalten. VI u. V. Moritz Schauenburg, Lahr. Genehmigt durch Verf. v. 15. 5. 1925.

Sering: Chorbuch, enthaltend gemiſchte Chöre für Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealſchulen.¹) IV-Ol. Moritz Schauenburg, Lahr. Genehmigt durch Verf. v. 24. 5. 1885. S. 1222.

Andere als die hier angegebenen Lehrbücher sind an der Anstalt nicht in Gebrauch.

¹) ist abgeſchafft und durchGymnasion ersetzt.

²) ist abgeſchafft und durch Maier-Schirmeyer: Lehrbuch der Geſchichte für höhere Schulen(Diester weg, Frankfurt a./M.) ersetzt.

¹) ist abgeſchafft und durch Wütſchke:Unfere Erde(Quelle u. Meyer, Leipzig) erset;t.

¹) ist abgeſchafft und durch Dahlke: Das deutſche Lied(Baedeker, Essen) ersett.

IX. Miffeilungen an die Elfern.

a) Zusammenarbeif zwischen Schule und Elfernhaus.

Eltern, die der Entwicklung ihres Kindes, der Entfaltung seiner Anlagen, auch der charakterlichen, volle Aufmerksamkeit schenken, werden von sich aus die Schule suchen. Sie vermag auf Grund ihrer vielseitigen Erfahrungen den Werdegang eines jungen Menschen in manchem richtiger zu beurteilen, während wiederum das Elternhaus aus der Fülle seiner Beobachtungen schöpfen und verstehen kann. Eine Aussprache zwischen beiden wird immer fruchtbar sein. Sie wird ihr Gutes auch für die Eltern haben, die in der Schule nur eine Einrichtung zum Erwerb einer Berechtigung sehen. Nach den neuen Bestimmungen ist für die Versetzung entscheidend, ob der Schüler in der nächsten Klasse mitarbeiten kann, also nicht so sehr eine Summe von Kenntnissen, als die geistige Leistungsfähigkelt. Um diese richtig einzuschätzen, muß die Schule versuchen, den jungen Menschen von möglichst vielen Seiten kennen zu lernen; und dazu hilft das Elternhaus. Und die Eltern erfahren in einer solchen Aussprache, wie die Schule das geistige Leistungsvermögen beurteilt. Dazu ist es freilich nötig, daß der Besuch in der Schule, der einer solchen Aufgabe dienen will, nicht ohne vorherige Anmeldung erfolgt, damit der Klassenlehrer Erkundigungen einziehen kann. Es ist ferner äußerst wichtig, daß die Eltern frühzeitig kommen; nicht erst, wenn das WeihnachtszeugnisGefahr im Verzuge meldet. Manche Eltern erwarten Mitte Februar noch eine beſondere Benachrichtfigung und glauben, daß die Versetzung gesichert sei, wenm eine solche nicht erfolgt. Die Schule benachrichtigt das Elternhaus im Februar in der Regel nur dann, wenn eine auffallende Verschlechterung eingetreten ist, die bei der Feststellung des Weihnachtszeugnisses noch nicht abzusehen war. Auch Privatunterricht sollte nur im Einvernehmen mit der Schule begonnen werden, und dann rechtzeitig. Im letzten Vierteljahr damit anzufangen, ist in den aller- meisten Fällen zwecklos. Die Lehrer der Schule lehnen es, ſoweit sie überhaupt Privatunterricht erteilen, künftig ab, im letzten Vierteljahr noch folchen Unter- richt zu übernehmen.