50
14.„Schüler, die im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern, betroffen werden, sind mindestens mit der Androhung der Ver— weisung, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen.“
15. Das Baden in der offenen Weser außerhalb des Bereiches der Bade— anstalt ist verboten..
16. Die Schule verbietet im allgemeinen das Rauchen in der Offentlichkeit und den Besuch von Wirtshäusern. Sie will die Gefahren bekämpfen helfen, die Alkohol und Nikotin für den jugendlichen Organismus bedeuten. Einen Erfolg kann sie freilich nur erwarten, wenn das Elternhaus das gleiche Ziel verfolgt und die Jugend gewillt ist, Selbst- zucht zu üben.
Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.
Schluß Wiederbeginn
des Unterrichts Pfingsten: Freitag, den 17. Mai 1929 Dienstag, den 28. Mai 1929 Sommer: Freitag, den 5. Juli 1929 Donnerstag, den 8. August 1920 Herbst: Donnerstag, den 5. Oktober 1920 Mittwoch, den 16. Oktober 1920 Weihnachten: Sonnabend, den 21. Dezember 1920 Mittwoch, den 8. Januar 1950 Ostern: Mittwoch, den 9. April 1950
Rinteln, den 7. Mai 1929. Dr. Hoernecke, Studiendirektor.
4 *


