Jahrgang 
1913
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Die Lehrmittel für den Zeichenunterricht sind vermehrt worden durch An- kauf von 6 Modellen für konstruktives Zeichnen.

Für den Turnunterricht sind angeschafft worden 1 Spannreck, 4 Kampier- pfähle, 2 Springbretter, 24 Gummibälle, 1 Faustball, 1 Luftpumpe, 6 Schlaghölzer, 40 Holzstäbe.

Für die Badeanstalt sind 1 Kette 20 m lang, 2 Bindeketten und eine Schwimm- rettungstafel von Schmidt beschafft worden.

VI. Stiftungen und Unterstützungen.

Aus der Unterstützungsbibliothek konnten auch in diesem Jahre wieder einer Anzahl bedürftiger Schüler die nötigen Schulbücher zur Benutzung gegeben werden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und Eltern.

Der Kreis Grafschaft Schaumburg hat für auswärtige Schüler, die das Gym- nasium in Rinteln besuchen wollen, ein Schülerheim gegründet, welches

von einer Hausdame geleitet wird, der ein in der Anstalt selber wohnender Lehrer zur Seite steht.

Die Verwaltung dieses Schülerheims führt ein vom Kreise gewähltes Kkuratorium, bestehend aus dem Landrat des Kreises, dem Königlichen Gymnasialdirektor und einem Mitgliede des Kreisausschusses. Das Schülerheim bietet Raum für 15 Pfleglinge. Aufgenommen werden evangelische Schüler aller Klassen des Gymnasiums, welche bisher in ihrer sittlichen Führung zu Bedenken keinen Anlass gegeben haben. Schüler, welche wegen unangemessenen Betragens von anderen Anstalten entternt sind, bleiben grundsätzlich von der Aufnahme ausgeschlossen. Der Pensionspreis beträgt für das Vierteljahr 250 Ml., für Söhne von unbemittelten Landgeistlichen 175 Mk. Daneben sind der Verwaltung vierteljährlich 50 Ml. für Wäsche, Taschengeld etc. zur Verfügung zu stellen. Der Eintritt kann, soweit Platz vorhanden ist, jederzeit erfolgen, der Austritt nur nach vierteljährlicher Kündigung. Auf Wunsch werden auch Schüler katholi- scher RKonfession aufgenommen; sie haben sich aber den aus dem evangelischen Charakter der Anstalt sich ergebenden Ordnungen zu fügen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fertigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) Kenntnis der wichtigsten biblischen Geschichten.