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Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangs-— zeugnisses sind 3 Mark, für das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst oder für dessen Abschrift sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.
Abgehende Schüler müssen spätestens vor dem Beginn des neuen UnterrichtsVierteljahres abgemeldet werden. Wird dies unterlassen, so haben sie noch für das neue Vierteljahr das Schulgeld zu zahlen.
Die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler findet für Sexta Dienstag, 18. März, für alle anderen Klassen Donnerstag, 3. April, vormittags von 8 Uhr an im Gymnasialgebäude statt.
Rinteln, im März 1913.
Der Königliche Gymnasial-Direktor:
Dr. Heldmann.


