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II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Ministerial-Erlass vom 8. 3. 1912. U II 164:
Der Besuch der Kinematographentheater verleitet die Jugend vielfach zu leichtfertigen Aus- gaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen. Dazu wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, dass sie unpassende und grauen- volle Szenen vorführen, die die Sinne errege n, die Phantasie ungünstig beeinflussen, und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiſtend einwirkt, wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muss sich durch der-— artige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Ab- wege gelenkt zu werden.— Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pflicht, geeignete Massregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen.— Deshalb wird der Besuch der Lichtbildbühnen denselben Beschränkungen unterworfen, wie der Besuch der Theater, öffentlicher Konzerte und dergl., d. h. der Besuch kann nur durch besondere Ge-— nehmigung des Ordinarius und des Direktors den Schülern des Kgl. Gymnasiums gestattet werden.
Ministerial-Erlass vom 20. 4. 1912. U III B 7136:
Das Fussballspiel ist in Bayern aus der Reihe der in der Schule gepflegten Turnspiele ausge- schieden. Es ist bei den Eltern und Schülern darauf hinzuwirken, dass Schüler unter 17 Jahren von der Teil- nahme am Fussballspiele in Vereinen ausgeschlossen werden.
Ministerialerlass vom 21. 9. 1912. U II 2084:
Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zu- kunft des ganzen Volks drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass durch die Abenteuer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leserzu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen.
Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses UÜbel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern das rechte Verständnis für gute Literatur und Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern kostenlos benutzt werden können.
Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewusstsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Zeitungen, sorgfältig überwachen, das ver- steckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feil- geboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung, dass dem Ubel gesteuert werden kann.
Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern, wie auch den Schülern selbst, gern mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Das Buch des Direktors Dr. Johannessen,„Was sollen unsere Jungen lesena Berlin bei Weidmann“, wird dabei ein zuverlässiger Wegweiser sein können.
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