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II. Gus den Oerfügungen der vorgesetzten Sehörden.
Ministerial-Erlass vom 21. 3. 1907 U II 824. In den als Rechnungsbelege dienenden Schulgeldhebelisten ist in denjenigen Fällen, in denen gleichzeitig an mehrere zu einer Familie gehörende Schüler Freistellen gewährt sind, die besondere Bedürftigkeit des Vaters oder sonstigen Erziehungsverpflichteten kurz zu erläutern; denn die gleichzeitige Gewährung von Freistellen an mehrere zu einer Familie gehörende Schüler darf grund- sätzlich nur im Falle besonderer Bedürftigkeit erfolgen.
Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 4. 4. 1907 S. 4305 gestattet die probeweise Einführung des von den Religionslehrern der Provinz in einzelnen Punkten abgeänderten Religionslehrplans.
Ministerial-Erlass vom 23. 3. 1907 A. 280. Der Schuldiener hat das Olen der Fussböden mit staubbindenden Olen ohne besonderes Entgelt zu besorgen.
Desgl. vom 15. 6. 1906 U II 1717 und Verfügung des Kgl. Provinzial-— Schulkollegiums vom 14. 3. 1907 S. 7162. Bei der Aufnahme der Schüler in die Prima ist mit besonderer Vorsicht zu verfahren Solchen Schülern, die schon eine andere Schule besucht haben, darf kein Zeitgewinn erwachsen gegenüber solchen Schülern, welche anderwärts die Obersekunda bezw. Unterprima regelmässig durchgemacht haben. Die bei der Aufnahmeprüfung angefertigten schriftlichen Arbeiten sind nebst einem kurzen Protokoll über das Ergebnis der mündlichen Prüfung aufzuheben und bei der späteren Reifeprüfung dem Departemensrate vorzulegen.
Ministerial-Erlass vom 20. 1. 1907 U II 223. Reifezeugnisse für die Uni- versität und Zeugnisse der Reife für die Prima machen die Beibringung der nach dem gewöhnlichen Formular auszustellenden Zeugnisse über die wissenschaftliche Be— fähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst entbehrlich. Auch ist der Reichskanzler ermächtigt, in besonderen Fällen ausnahmsweise den die bedingungslose Versetzung von Unter- nach Obersekunda bekundenden Zeugnissen die Bedeu- tung eines gültigen Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auch dann beizulegen, wenn der Inhaber die Untersekunda nicht ein volles Jahr besucht hat.
Ministerial-Erlass vom 4. 1. 1907 U II 4788. Von den Jahresberichten der Vollanstalten und von der wissenschaftlichen Beilage sind regelmässig 12 Exemplare sofort nach dem Schlusse des Schuljahres an die Geh. Registratur U II des Ministeriums einzureichen.
Desgl. vom 2. 5. 1907 UI 27061. Nach der mit dem Börsenverein der deut- schen Buchhändler getroffenen Vereinbarung wird vom 1. April d. J. an den staatlichen Bibliotheken, die einen Vermehrungsetat von weniger als 10000 Mk. haben, nur noch 5% Rabatt gewährt werden. Von der Rabattierung sind ausgeschlossen Zeitschriften, die
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