Jahrgang 
1908
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Die Herren Geistlichen, Rektoren und Lehrer auf dem Lande, welche sich mit der Vorbereitung von Knaben für unser Gymnasium beschäftigen, ersuche ich im Interesse ihrer Zöglinge wie unserer Schule, sich bei ihrem Unterrichte nur der in der Anstalt eingeführten Lehrbücher zu bedienen und sich in ihrer Methode möglichst an den Gang des Gymnasialunterrichts anschliessen zu wollen. Exemplare dieses Jahres- berichtes stehen auf Verlangen gern zu Diensten.

An die Eltern und verantwortlichen Pensionshalter unserer Schüler richte ich die ganz besondere Bitte, in allen zweifelhaften Fällen, wo sie eines Rates, einer Belehrung oder Aufklärung seitens der Schule bedürfen, sich ohne weiteres an mich oder den Herrn Ordinarius oder die Lehrer ihrer Söhne wenden zu wollen. Die Sprech- stunden der Lehrer sind auf den Stundenplänen vermerkt, die in den Klassenzimmern und auf dem untern Gange des Schulgebäudes angeheftet sind.

In betreff des Konfirmandenunterrichts spreche ich die dringende Bitte aus, die Schüler möglichst während des Besuchs der Tertia konfir- mieren lassen. Nur dann ist es der Schule möglich, in ihrem Stundenplan auf die Konfirmandenstunden die von ihr selbst gewünschte Rücksicht zu nehmen.

Infolge einzelner Anfragen wird auch hier darauf hingewiesen, dass die Schüler beim Turnunterricht besondere Turnschuhe zu tragen zu haben, welche mit dem Namen des Schülers zu bezeichnen sind.

Im Schuljahre 1908 dauern die Pfingstferien vom 5. bis 11. Juni, die Sommer- ferien vom 3. Juli bis 4. August, die Herbstferien vom 26. September bis 13. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis 7. Januar, die Osterferien 1900 vom 3. April bis 20. April(jedesmal Tag des Schulschlusses und Schulanfangs).

Das Schulgeld beträgt entsprechend den für die preussischen Gymnasien all- gemein geltenden Bestimmungen in allen Klassen 130 Mark jährlich, also 32,50 Mark vierteljährlich. An Aufnahmegebühr sind 4,50 Mark zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Für die Abschrift eines Reifezeugnisses oder eines Abgangszeugnisses sind 3 Mark, für die Abschrift eines sog. Militärzeugnisses sind 50 Pfennig zur Gymnasialkasse zu zahlen.

Abgehende Schüler müssen spätestens in der auf den Tag des Schulschlusses folgenden Woche eines Unterrichst Vierteljahres abge- meldet werden. Wird dies unterlassen oder erfolgt die Abmeldung gar erst nach Be- ginn des neuen Vierteljahres, so haben sie noch für dieses das Schulgeld zu zahlen. Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. November 1808 S. 7311.

Rinteln, im März 1908.

Der Königliche Gymnasial-Direktor:

Dr. Heldmann.