Jahrgang 
1914
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Unſere Realſchule iſt mit einer Vorſchule verbunden. In die unterſte Vorſchulklaſſe können Knaben, die ſpäteſtens am 30. September 1908 geboren ſind, eintreten. Wir empfehlen den Eltern, die ihre Söhne unſerer Anſtalt anvertrauen wollen, ſie ſchon die Vorſchule beſuchen zu laſſen; jedenfalls ſollte für den Eintritt keine höhere Klaſſe als die Sexta gewählt werden, da der erfolgreiche Beſuch einer ſolchen für Schüler, die nicht von einer Realſchule kommen, immer mit Schwierigkeit verknüpft iſt.

Hinſichtlich der Schüler, die auf eine andere höhere Lehranſtalt, insbeſondere auf ein Gymnaſium, überzutreten beabſichtigen, iſt rechtzeitige Beſprechung mit dem Direktor am Platze. Wer an unſerem Unterricht im Latein bis lb mit Erfolg teilgenommen hat, wird in IIa eines Realgymnaſiums ohne Prüfung aufgenommen. Über die Anforderungen finden die Eltern Aus⸗ kunft in der im Staatsverlage erſchienenen amtlichen Handausgabe der Prüfungsordnungen und Lehrpläne für die höheren Lehranſtalten des Großherzogtums Heſſen, Preis 1,20 Mark.

2. Freiſtellen.

Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 10. Januar 1903 nur dann bewilligt werden, wenn mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und tadel⸗ freies Verhalten es im öffentlichen Wohle wünſchenswert erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zu höherer Ausbildung gebahnt werde. Sie werden nur auf Nachſuchen und für je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten uns dieſe, ebenſo die neu einzureichenden Geſuche bis ſpäteſtens 10. Mai einzuliefern.

3. Ferienordnung.

1) Oſterferien vom 5. April bis 19. April. 2) Pfingſtferien vom 31. Mai bis 7. Juni. 3) Sommerferien vom 5. Juli bis 2 Auguſt. 4) Herbſtferien 14 Tage im Oktober. 5) Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 6. Januar.

4. Der häusliche Leſeſtoff.

Wir bitten die Eltern, den Leſeſtoff ihrer Kinder zu überwachen. Zugleich bemerken wir, daß die Schule dem Leſebedürfnis ihrer Zöglinge durch eine ſorgfältig ausgewählte Schüler⸗ bücherei, die jedem Geſchmacke Rechnung trägt, entgegenkommt, Verzeichniſſe empfehlenswerter Bücher gerne zur Verfügung ſtellt, und daß die Lehrer bei Anſchaffungen auf Wunſch Rat erteilen.

5. Geſundheitliche Winke.

Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Einflüſſe während des Unter⸗ richtes von den Schülern fernzuhalten. Wir haben aber die Überzeugung gewonnen, daß von vielen Eltern bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen u. ſ. f. nur geringe Aufmerkſamkeit geſchenkt wird. Wir bitten, die auf den Innenſeiten der Heftendeckel gedruckten Geſundheitsregeln zu beachten. Ferner machen wir aufmerkſam auf L. Burgerſtein, Zur häuslichen Geſundheitspflege der Schuljugend, ſowie auf die Geſundheitsregeln für Schüler und Schülerinnen aller Lehranſtalten von demſelben Verfaſſer. Preis je 10 Pfg. Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unterſtützen.