Jahrgang 
1914
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Stowaſſer⸗Petſchenig. Lateiniſch⸗deutſches Schul⸗ und Handwörterbuch.

Stucke, G. Deutſche Wortſippen.

v. Tiedemann, Ad. Im Kampf um Afrika.

v. Tiedemann, Ad. Mit Karl Peters zu Emin Paſcha.

Velhagen u. Klaſing. Volksbücher Nr. 84, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 96. Wenke, A. Theodor Körner.

Werner, R. M. Hebbel. Sein Leben und ſein Wirken.

Zehme, A. Germaniſche Götter⸗ und Heldenſagen.

Zeitſchriften.

Deutſche Erde.

Deutſches Philologenblatt.

Die neueren Sprachen.

Germaniſch⸗Romaniſche Monatsſchrift.

Geſunde Jugend.

Heſſiſch Chronik. ungdeutſchland⸗Poſt.

Lehrproben und Lehrgänge.

Monatsſchrift für höhere Schulen.

Pädagogiſches Archiv.

Prometheus.

Südweſtdeutſche Schulblätter.

Zeitſchrift des allgemeinen deutſchen Sprachvereins.

6. Mitteilungen.

1. Aufnahme und Schulbeginn.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Realſchule und die Vorſchule mußten auch in dieſem Jahre ſchon im Februar erſtattet werden. Doch werden weitere Meldungen noch am Montage, dem 20. April, Vormittags ½ 9 Uhr, vom Direktor entgegengenommen.

Bei der Meldung iſt ein Geburtsſchein, in welchem der Rufname unterſtrichen ſein muß, vorzulegen, ferner eine Beſcheinigung über die erfolgte Impfung oder Wiederimpfung und von denjenigen, die bereits eine andere Schule beſucht haben, das Abgangszeugnis. Für den Fall, daß der anzumeldende Schüler an Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leidet, bittet der Unterzeichnete, ihm dies mitteilen zu wollen, damit die gebührende Rüchkſicht im Unterrichte genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 20. April, von ¼ 9 Uhr ab ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 21. April, um 8 Uhr.

In die Sexta können Knaben eintreten, die ſpäteſtens am 30. September 1905 geboren ſind, wenn ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen: Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen; ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter; Kenntnis der Begriffswörter, deren Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die Hauptzeiten; Kenntnis der 4 Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.

Schüler der Volksſchule beſitzen im allgemeinen dieſe Kenntniſſe nach dem 4. Schul⸗ jahre, alſo mit vollendetem 10. Lebensjahre.