I. Die Hehre.
Wir können hier auf den amtlichen Lehrplan der Realſchulen des Großherzogtums und bezüglich der Ziele und des Lehrplans unſerer Vorſchule auf den im Jahre 1885 ausgegebenen Jahresbericht der Schule verweiſen. Rückſichtlich der Lehrpenſa der einzelnen Klaſſen und der Verteilung des Stoffes in denſelben bleibt nach wie vor der im Jahresbericht von 1886 ver⸗ öffentlichte Entwurf maßgebend.
Auf Wunſch ſtellen wir Lehrpläne und frühere Schulnachrichten gern zur Verfügung.
Der katholiſche und moſaiſche Religionsunterricht wird in 3 Abteilungen, der evangeliſche in 4 Abteilungen gegeben.
Der fakultative Lateinunterricht wird klaſſenweiſe von der Vorſchule an erteilt.
Die Schule beſitzt 2 Vorſchulklaſſen mit je 2 Abteilungen.
Die Lateinſchüler ſind dem allgemeinen Lehrplan entſprechend von einigen anderen Unter⸗ richtsſtunden befreit.
Die in den letzten Schulnachrichten veröffentlichten Lehrbücher werden unverändert weiter benützt. Nur wird von nun an in allen Klaſſen der Realſchule ein für unſere Zwecke eigens zuſammengeſtelltes Verzeichnis der Interpunktionsregeln gebraucht.
II. Die Lekrer der Kealſchule und die Verteilung der Unterrichtsgegenſtände unter dieſelben.
Auch das vergangene Schuljahr brachte uns wieder große Veränderungen im Lehrerbeſtande. Noch vor Beginn des Sommerhalbjahres wurde durch Verfügung des Großherzoglichen Mi⸗ niſteriums vom 5. April der prov. Reallehrer Heinrich Weyell an die Realſchule nach Mainz verſetzt. Mit aufrichtigem Bedauern ſahen wir den liebenswürdigen Kollegen von uns ſcheiden. Durch gleichzeitige Verfügung Gr. Miniſteriums war uns der prov. Gymnaſiallehrer Ernſt Kleinen aus Mainz als Erſatz zugewieſen worden. Derſelbe war damals zu einer Swöchigen militäriſchen Ubung eingezogen und mußte deshalb ſogleich längere Zeit vertreten werden. Noch ehe derſelbe ſeinen Dienſt bei uns antreten konnte, wurde er durch miniſterielle Verfügung mit Wirkung vom 1. Juni als prov. Reallehrer an die Realſchule nach Michelſtadt verſetzt. Seine Stelle übergab Großh. Miniſterium mittelſt Verfügung vom 18. Mai dem prov. Reallehrer
—


