5. Mitteilungen.
1. Nufnahmen.
Bei der Meldung zur Aufnahnree iſt der Geburtsſchein, der Impfſchein und das Abgangs⸗ zeugnis der früheren Schule vorzulegen. Sollte der anzumeldende Schüler an Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leiden, ſo bittet der Unterzeichnete, ihm dies vertrauensvoll mitteilen zu wollen, damit die nötige Rückſicht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen werden Montag, den 15. April 1920, vormittags von 9 Uhr ab, abgehalten. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April, vormittags 8 Uhr. Nach dem neuen Lehrplane fängt der franzöſiſche Unterricht in Sexta an. Eltern, die ihre Söhne unſerer Schule anvertrauen wollen, wird dringend geraten, dieſe bereits die Sexta beſuchen zu laſſen. In die Sexta können Uinder, die vier Jahre die Grundſchule beſucht haben, aufgenommen werden. Anträge auf Aufnahme von Schulkindern nach dreijährigem Beſuche der Grundſchule ſind ſchriftlich oder mündlich ſo zeitig bei dem Lehrer oder Rektor der Grundſchule zu ſtellen, daß ſie von dieſem zum I. Februar mit den nötigen Unterlagen dem zuſtändigen Kreis⸗oder Stadtſchulamt vorgelegt werden können.
2. Freiſtellen.
Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 11. April 1928 nur an bedürftige Schüler bewilligt werden, die ſich durch Betragen, Fleiß und Aufmerkſamkeit auszeichnen. Die Noten in Betragen, Aufmerk⸗ ſamkeit und Leiſtungen müſſen im Durchſchnitt„Sehr gut“ oder„Gut“ lauten. Nur in den 3 oberen laſſen(Ila— la) können die Leiſtungen auch mit 3 bezeichnet ſein. Schüler mit Leiſtung a ſollen nicht mehr berückſichtigt werden. Die Freiſtellen werden nur auf Nachſuchen und für je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten uns dieſe, ebenſo die neu einzureichenden Geſuche bis ſpäteſtens 1. Mai 1929 einzuliefern und ſich hierbei des Vordruckes zu bedienen, der koſtenlos von der Direktion zu erhalten iſt.
3. Ferien⸗Oroͤnung. 1. Oſterferien vom 25. März bis 13. April 1929, 2. Pfingſtferien vom 21. Mai bis 25. Mai 1929, 3. Sommerferien vom 13. Juli bis 10. Auguſt 1929, 4. Herbſtferien vom 30. Sep⸗ tember bis 9. Oktober 1929, 5. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1929 bis 4. Januar 1950, 6. Oſterferien vom 7. April 1030 bis 19. April 1930.
4. Unfall⸗Verſicherung der Schüler.
Seit Oſtern 1927 iſt vom Staate eine Swangs⸗Verſicherung der Schüler bei der Naſſauiſchen Landes⸗ verſicherungsbank zu Wiesbaden, Bierſtädterſtraße 7, eingerichtet worden. Die Schüler ſind hierdurch gegen Unfallsſchäden, die ſie ſich beim Unterrichte oder anderen Veranſtaltungen der Schule oder auf dem Schulwege zuziehen, verſichert. Im Laufe dieſes Jahres wurden mehrere Unfallsſchäden durchaus entgegenkommend von der Geſellſchaft geregelt. Für das Verſicherungsjahr 1920/30 beträgt der Verſicherungsbeitrag für
jeden Schüler 1.20 RM. jeden Schüler 1 5. Geſunoͤheitliche Winke.
Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Sinflüſſe während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir bitten die Eltern, auch bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen uff. die nötige Aufmerkſamkeit zu ſchenken.— Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und außerdem eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unterſtützen. Wir machen nachdrücklich darauf aufmerkſam, daß den Schülern die Teilnahme an Schülerverbindungen oder ähnlichen Vereinen in jeder Form verboten iſt. Das gleiche gilt von der Teilnahme an Auneipereien jeder Art.
6. Schule und Haus.
Da nur durch enges Einvernehmen der Schule mit dem Hauſe Erfolge auf dem Gebiete des Unter⸗ richtes und der Erziehung erreicht werden können, ſo bitten wir die Angehörigen unſerer Schüler, in
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