Jahrgang 
1929
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allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunſt oder ein Rat erwünſcht ſcheint, ſich vertrauensvoll mit dem Fachlehrer, Klaſſenlehrer oder dem Unterzeichneten in Verbindung zu ſetzen. Wir empfehlen Ihnen beſonders, darauf zu achten, daß die Schüler ihre Arbeiten richtig einteilen und die Arbeiten in ſauberer Schrift anfertigen. Mützlich dürfte es ſein, wenn die Eltern von den Klaſſenarbeiten, die, wie ihnen zu Anfang eines jeden halbjahres bekannt gegeben wird, an beſtimmten Tagen geſchrieben und zurückgegeben werden, regelmäßig Einſicht nehmen. Bemerken Sie einen erheblichen Rückſchritt in den Leiſtungen, oder erhalten Sie von der Schule eine Mitteilung über irgendwelche Mängel, ſo erſuchen wir um Rückſprache, die wir ſtets freudig begrüßen. Indeſſen müſſen wir erwarten, daß die Eltern im Laufe des Schuljahres, ſolange nötigenfalls noch Abhilfe geſchaffen werden kann, nicht jedoch erſt zur Zeit der Verſetzung ſich an uns wenden. Wünſchen ſie Auskunft über Betragen und Leiſtungen in den verſchiedenen Fächern, ſo iſt es nötig, daß der Beſuch ein bis zwei Tage vorher angezeigt wird. Während des Unterrichts ſind jedoch die Lehrer wegen der Störung der Lehrſtunden nicht zu ſprechen. Die Sprechſtunden werden zu Beginne des Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Wünſchen Sie zu anderer Zeit mit einem Lehrer ſich zu beſprechen, ſo iſt vorherige Vereinbarung nötig.

Der Direktor iſt an den Schultagen in der Regel vormittags zwiſchen 11 und 12 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen.

Es wird darauf hingewieſen, daß, von beglaubigten Notfällen abgeſehen, jede Verſäumnis von Lehrſtunden oder Schulfeiern nur zuläſſig iſt, wenn vorher von der Schule Urlaub eingeholt worden iſt.

Wir wollen auch an dieſer Stelle die Eltern unſerer Schüler auf unſer Schülerorcheſter auf⸗ merkſam machen. Es bietet ſich hier den Schülern ein vorzügliche Gelegenheit, gute Werke unſerer Meiſter gründlich kennen zu lernen, ſich im Zuſammenſpiele zu üben und ſo ihr Gefühl für Takt und Rhythmus zu fördern. Eine Teilnahme an dieſem Orcheſter kann deshalb allen muſikaliſch veranlagten Schülern, die ein Inſtrument ſpielen, empfohlen werden. In Betracht kommen nicht nur Spieler des Klaviers, der Geige, des Cellos oder der Bratſche, ſondern auch Spieler der Flöte, der Oboe, der Trompete und auch des Schlagzeugs.

Das Geſamtminiſterium hat am 6. September 1028 Beſtimmungen erlaſſen über die Bekanntſchaft der heſſiſchen Beamten mit der Einheitskurzſchrift, die ſo eingreifend und wichtig ſind, daß wir die Hauptbeſtimmungen den Eltern unſerer Schüler hierdurch bekanntgeben wollen. Vom 1. Oktober 1928 ab wird von den in den heſſiſchen Staatsdienſt Sintretenden, mit Ausnahme der nicht im Bürodienſt beſchäftigten Unterbeamten, die Kenntnis der Einheitskurzſchrift verlangt. Die in den Kanzleidienſt ein⸗ tretenden Beamten müſſen bei ihrem Eintritte eine Schreibgeſchwindigkeit von mindeſtens 120 Silben in der Minute nachweiſen. Für die Zulaſſung zum Vorbereitungs⸗ und Probedienſt iſt Bedingung, daß der Anwärter etwa 120 Silben in der Minute leſen und etwa 80 Silben in der Minute ſchreiben kann. Der Machweis kann durch das Zeugnis eines ſtaatlich geprüften Kurzſchriftlehrers erbracht werden. Das Kultusminiſterium hat außerdem angeordnet, daß bis zum 1. April 1030 Staatsdienſtanwärter bei der Meldung zur Staatsprüfung durch ein ſolches Zeugnis die Erreichung der verlangten Fertigkeit dartun müſſen, und daß vom I. April 19050 ab der verlangte Machweis ſchon bei Einreichung des Geſuches um Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſte beigebracht werden muß. Wir weiſen die Eltern deshalb darauf hin, daß in unſerer Schule durch koſtenfreien wahlfreien Unterricht in Einheitskurzſchrift den Schülern der Tertia und Unterſekunda Gelegenheit gegeben iſt, ſich bequem dieſe ſo überaus nützliche Uunſt anzueignen. Wir empfehlen deshalb den Eltern, ihre Söhne dieſen Unterricht, der in Unter⸗ tertia beginnt, beſuchen zu laſſen. Für die ſpätere Weiterbildung iſt Teilnahme an Vereinen für Pflege der Einheitskurzſchrift ſehr förderlich.

7. Kaſſe der Oberrealſchule. Mit der Führung der Geſchäfte des Rechners der Oberrealſchulkaſſe wurde die Stadtkaſſe beauftragt. Das Schulgeld kann alſo entweder bei der Stadtkaſſe, Domſtraße 6, oder auf deren Poſtſcheck⸗ konto: Frankfurt a. M., Nr. 6708, bezahlt werden.

Direktion der Heſſiſchen Oberrealſchule am Friedrichsplatz

U. Henſing.

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